Reisegepäck-Schaden melden

Melden Sie uns Ihren Reisegepäck-Schaden schnell und einfach online. Die Schadenmeldung kommt so direkt bei dem richtigen Schadensachbearbeiter an und kann ohne Umwege bearbeitet werden. Für eine sichere Übertragung Ihrer Daten haben wir gesorgt.

Schaden Hotline

0711 1695-1520
Montag bis Freitag von 7:45 bis 19:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr

Tipps für den Schadenfall - so einfach geht's:

  • Schaden unverzüglich melden: Über einen Schaden an bzw. mit Ihrem Reisegepäck setzen Sie uns bitte unverzüglich in Kenntnis. Nur dann können wir Sie über den Umfang des Vertrages und die weitere Vorgehensweise informieren.
  • Erst Absprachen treffen: Um Unstimmigkeiten in der Regulierung zu vermeiden und eine reibungslose Regulierung zu gewährleisten, setzen Sie sich bitte zuerst mit uns in Verbindung. Wir besprechen mit Ihnen alle benötigte Unterlagen und den Ablauf der Schadensregulierung. Die erforderlichen Unterlagen können Sie unkompliziert und schnell per E-Mail an uns senden. Bitte denken Sie daran, Ihre Schadennummer im Betreff bzw. bei Übersendung der Unterlagen anzugeben.

Vorgehensweise bei Beschädigung:

1.Bilder anfertigen.

Fertigen Sie bitte aussagekräftige Bilder der Beschädigungen am Reisegepäck an. Dies hilft uns bei der Bewertung und der Bearbeitung des Schadenfalles.

2.Information an das Fundbüro / Transportunternehmen / Beherbergungsbetriebe / die Polizei

Informieren Sie das beteiligte Unternehmen bzw. Amt über Ihr beschädigtes Reisegepäck. Ist Ihr Gepäck durch eine Straftat (z.B. Diebstahl, Einbruch oder Raub) beschädigt worden, zeigen Sie diese bitte schnellstmöglich bei der zuständigen Polizeidienststelle an.

Vorgehensweise bei Entwendung oder Verlust:

1.Bilder anfertigen.

Wurde Ihre Reisegepäck aus Ihrem Hotelzimmer, Ihrem Camper etc. entwendet? Fertigen Sie bitte aussagekräftige Bilder der evtl. vorhandenen Einbruchspuren an. Dies hilft uns bei der Bewertung und der Bearbeitung des Schadenfalles.

2.Information an das Fundbüro / die Polizei / Transportunternehmen / Beherbergungsbetriebe

Informieren Sie das beteiligte Unternehmen bzw. Amt über abhanden gekommenes Reisegepäck. Gegebenenfalls wird das Reisegepäck wieder aufgefunden und kann so an Sie zurückgegeben werden.

Zeigen Sie eine Straftat (z. B. Diebstahl, Einbruch oder Raub) schnell bei der zuständigen Polizeidienststelle an.