Die Young&Oldtimer-Versicherung der WGV.

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Mit beitragsfreier Vorsorgeversicherung! Beitrag berechnen

Die Young&Oldtimer-Versicherung der WGV.

Immer mehr Menschen entdecken ihre Liebe zu Automobilen und Motorrädern, die schon viel erlebt haben und ihre eigenen Geschichten erzählen.

Bei der WGV finden Sie für Ihr Schmuckstück den optimalen Schutz zu günstigen Preisen.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) zusammengestellt.

Fahrzeug verkauft?

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Die WGV ist günstigster Anbieter bei Oldtimer-Versicherungen!

classiccars, Ausgabe 07/2024

Einführung

Aus der Heimat des Automobils: die Young&Oldtimer-Versicherung der WGV.

Immer mehr Menschen entdecken ihre Liebe zu Automobilen und Motorrädern, die schon viel erlebt haben und ihre eigenen Geschichten erzählen. In der Heimat des ersten Patent-Motorwagens ist diese Leidenschaft besonders tief verwurzelt und hat die Entwicklung unserer Young&Oldtimer-Versicherung entscheidend geprägt.

Wir wollen Ihnen damit den besten Schutz für Ihr wertvolles Schätzchen bieten – zu günstigen Preisen.

„Ein Tipp von finanztip.de: Neue Oldtimer-Tarife sind oft günstiger und bieten mehr Leistung. Wir tippen: Damit haben sie unsere Tarife gemeint.“

Finanztip.de Online-Themenseite Oldtimerversicherung
Vorteile

Die wichtigsten Vorteile für Ihre Versicherung bei der WGV.

Allgefahrenversicherung möglich
Diese Versicherung bietet - für Pkw über die Leistungen der Vollkasko hinaus - Schutz für alle weiteren Gefahren, denen insbesondere ein Oldtimer ausgesetzt ist.
Keine Rückstufung im Schadenfall
Sie profitieren von einem gleichbleibend günstigen Beitrag, auch wenn Sie einen Unfall verursachen sollten.
Inklusive Ruheversicherung
Beitragsfreie Vorsorgeversicherung
Wenn Ihr Fahrzeug seit Vertragsabschluss im Wert gestiegen ist, zahlen wir bei Totalschaden oder Diebstahl bis zu 20 % mehr als den vereinbarten Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert, also bis zu 120 %.
5 % Beitragsnachlass bei eingebautem GPS-Tracker
Wir belohnen Sie dafür, dass Ihr Fahrzeug bei Diebstahl einfacher gefunden und wiederbeschafft werden kann.

Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Beitrag!

Voraussetzungen

Diese Klassiker können Sie bei uns versichern.

Die Young&Oldtimer-Versicherung umfasst sowohl Pkw als auch Motorräder. Das Mindestalter der Fahrzeuge ist 20 Jahre (Youngtimer) bzw. 30 Jahre (Oldtimer).

Die Versicherung ist mit folgenden Kennzeichen möglich:

  • Normales Kennzeichen
  • Saisonkennzeichen: maximal von März bis November
  • H-Kennzeichen
  • Oldtimer-Saisonkennzeichen: maximal von März bis November

Welche Voraussetzungen Ihr Schmuckstück erfüllen muss.

Ein gepflegter Young- oder Oldtimer ist ein wertvolles Gut. Einerseits ist er zu schade, um ihn als Alltagsfahrzeug zu nutzen. Und andererseits macht das Fahren viel zu viel Spaß, um ihn nur in der Garage stehen zu lassen. Genau darauf sind die Zugangsvoraussetzungen für die Young&Oldtimer-Versicherung abgestimmt.

  • Ihr Fahrzeug hat die Zustandsnote 1-3.
  • Sie besitzen ein Alltagsfahrzeug (Pkw) neben Ihrem Young- oder Oldtimer (auch Firmen- oder Dienstwagen).
  • Ihr Fahrzeug steht regelmäßig in einer abschließbaren Garage.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie als Versicherungsnehmer oder Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner zugelassen.
  • Sie nutzen den Young- oder Oldtimer nur privat und als Liebhaberfahrzeug.
  • Alle Fahrer sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie fahren maximal 10.000 km im Jahr.
  • Der Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beträgt mindestens 8.000 € (bei Krafträdern 2.500 €).

Kurzgutachten erst ab 50.000 € Marktwert.

Bei Young- und Oldtimern ist in der Regel ein aktuelles Kurzgutachten gefordert – von Classic Data oder Dekra. Bei der WGV ist dies erst ab einem Marktwert von 50.000 Euro notwendig.
Ausnahmen:
- Motorräder – hier ist das Kurzgutachten ab 15.000 € Pflicht.
- Wird der Wiederbeschaffungswert vereinbart, ist immer ein aktuelles Kurzgutachten notwendig.

So bestimmen Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs.

Beschreibung / Mängelbeispiele Note – Zustand
Zustand entspricht der Lieferung durch den Hersteller (neu) oder übertrifft den ursprünglichen Zustand (besser)
  • Keine Mängel, Gebrauchsspuren oder Beschädigungen zu erkennen
1 – makellos
Original oder durch fachgerechte Restaurierung wiederhergestellt, leichte Gebrauchsspuren sind vorhanden
  • Ausgebesserte Steinschläge
  • Putzspuren im Lack
  • Gebrauchsspuren an Pedalen
2 – gut
Fahrzeug ist verkehrssicher und kann gefahren werden, kleinere Mängel sind erkennbar
  • Kleinere Roststellen an nichttragenden Teilen
3 – gebraucht
Fahrzeug ist nur eingeschränkt fahrbereit, Instandsetzung ist dringend erforderlich
  • Strukturelle Rostschäden
  • Innenausstattung verschlissen
  • Motor überholungsbedürftig
4 – verbraucht
Fahrzeug ist sehr schlecht erhalten und nicht fahrbereit
  • Nicht in allen Teilen vollständig
5 – restaurierungsbedürftig
Leistungen & Tarife

Wie Sie Ihren Young- oder Oldtimer absichern können.

Wie viel Schutz Sie für Ihren Young- oder Oldtimer benötigen, hängt von Alter, Zustand, Wert und Nutzung des Fahrzeugs ab, aber natürlich auch von Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis.

Neben Teilkasko- und Vollkaskoversicherung bietet Ihnen die Young&Oldtimer-Versicherung eine Allgefahrenversicherung für Ihren Pkw, denn bei einem alten Auto sind Sie trotz aller Umsicht und Pflege nie ganz vor Überraschungen gefeit.

Das bieten wir Ihnen:

  • Kfz-Haftpflicht.

    Was ist mit der Kfz-Haftpflicht alles abgedeckt?

    • Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor finanziellen Folgen bei Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen.
    • 100 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall, bei Personenschäden bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person.
    • Kfz-Umweltschadenversicherung, wenn z. B. Öl ausläuft, im Versicherungsumfang enthalten.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Teilkasko.

    Die Teilkasko bietet eine preiswerte und umfangreiche Absicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug und ist für Young- und Oldtimer empfehlenswert. Sie schützt unter anderem bei Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel, Glasbruch oder Transport.

    • Wildunfall: Die Teilkasko umfasst nicht nur Unfälle mit Haarwild, sondern mit allen Tieren, wie z. B. Vögeln, Pferden oder Schafen.
    • Brand, Explosion, Kurzschluss an der Verkabelung
    • Glasbruch
    • Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung
    • Naturgewalten (z. B. Sturm bereits ab Windstärke 7, Hagel, Blitzschlag)
    • Schäden durch Tierbiss (inkl. Folgeschäden bis 20.000 €)
    • Transportschäden (bei Transport des Fahrzeugs auf einem Anhänger, z.B. Unfall, Diebstahl)
    • Transport auf einer Fähre
    • Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel
    • Weitgehender Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit
    • Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Vollkasko.

    Noch mehr Sicherheit: Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und bietet zusätzlichen Schutz bei Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst oder mitverschuldete Unfälle. Auch wenn Young- und Oldtimer-Fahrer tendenziell vorsichtiger fahren, ist im Fall der Fälle eine gute Absicherung Gold wert.

    • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
    • Eigenschäden: Wir leisten in der Vollkasko auch für Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen. Abgedeckt sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kfz, an Ihnen gehörenden Gebäuden (z. B. Garagentor) und an Ihren sonstigen Sachen.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Allgefahren.

    Voller Schutz für Oldtimer: Die Allgefahrenversicherung für Ihren Pkw bietet über die Leistungen der Vollkasko hinaus Schutz für alle weiteren Gefahren, denen insbesondere ein Oldtimer ausgesetzt ist. Voraussetzung ist ein aktuelles Gutachten (ausführliches Wertgutachten) Ihres Fahrzeugs, das mindestens die Zustandsnote 2 ausweist.

    Beispiele, wann die Allgefahrendeckung greift:

    • Während der Fahrt öffnet sich die Motorhaube und schlägt auf das Dach
    • Auf unebener Straße bricht die Achse

    Ausgeschlossen sind Schäden z. B. aufgrund des gewöhnlichen Alterungsprozesses, natürlicher Abnutzung, Fehlbedienung oder mangelhafter Reparaturen.

Wertvolle Zusatzleistungen.

  • Schutzbrief.

    Eine Panne, ein Unfall oder ein Diebstahl kostet nicht nur Geld, sondern auch Nerven – insbesondere im Ausland und mit einem Fahrzeug, für das es nicht überall Ersatzteile gibt. Der Schutzbrief bietet Ihnen in diesen Fällen viele wertvolle Serviceleistungen:

    • 24-Stunden-Notruf-Telefon
    • Pannen- und Unfallhilfe
    • Bergen und Abschleppen
    • Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Totalschaden
    • Ersatzteilversand und Fahrzeugrücktransport
    • Übernachtung / Mietwagen
    • Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
    • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
    • Finanzielle Überbrückung im Notfall
    • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
    • Krankenbesuch und Krankenrücktransport
    • Kinderrückholung
    • Fahrzeugschlüssel- und Sehhilfen-Versand
    • Reiserückruf und Rückreise in besonderen Fällen

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Fahrerschutzversicherung.

    Wenn Sie als Fahrer einen Unfall selbst- oder mitverschulden und dabei verletzt werden, sind Sie vor den finanziellen Folgen nicht geschützt. Diese Versicherung schließt die gefährliche Lücke für alle berechtigten Fahrer. Hierbei richten sich Umfang und Höhe der Leistungen nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers.

  • Verkehrs-Rechtsschutz.

    Ob Schuldfrage bei einem Unfall, Ärger mit der Werkstatt oder ungerechtfertigter Bußgeldbescheid – im Straßenverkehr ist die Gefahr teurer rechtlicher Auseinandersetzungen allgegenwärtig.

    Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sichert Sie zuverlässig ab – nicht nur als Autofahrer, sondern auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Beitragsrechner
FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Young&Oldtimer-Versicherung der WGV:

Sie wollen noch mehr zur Young&Oldtimer-Versicherung der WGV wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Welche Fahrzeuge können versichert werden?

    PKWs und Motorräder ab 20 Jahren

  • Wer darf meinen Oldtimer fahren?

    Alle Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

  • Wie darf ich meinen Oldtimer nutzen?

    Das Fahrzeug darf rein privat als Liebhaberfahrzeug genutzt werden. Für Fahrten des alltäglichen Gebrauchs (z.B. Weg zur Arbeit, zum Einkaufen, Sport etc.) muss ein Alltagsfahrzeug (Pkw; auch Firmen-/Dienstwagen) vorhanden sein.

  • Braucht mein Oldtimer eine Garage?

    Ja - Einzelgarage, Doppelgarage und nicht öffentliche Tiefgaragen werden anerkannt.

  • Wann ist ein H-Kennzeichen sinnvoll?

    H wie historisch: Ihr Oldtimer muss hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und per Gutachten nachweisen, dass er der „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ zugeordnet werden kann. Das bedeutet, dass er im (gut erhaltenen) Originalzustand sein muss. Außerdem: Freie Fahrt in Feinstaubzonen! Das Befahren von innerstädtischen Umweltzonen ist grundsätzlich gestattet. Alle Benziner mit Erstzulassung vor dem 01.07.1969 sowie Dieselfahrzeuge vor dem 01.07.1976 sind ohnehin von der Pflicht zur Abgasuntersuchung befreit.

  • Wann macht ein Saisonkennzeichen Sinn?

    Ihre Vorteile: Sie zahlen nur Steuern sowie eine Versicherungsprämie für den angemeldeten Zeitraum. Außerhalb der Saison haben Sie kostenlosen Versicherungsschutz über die Ruheversicherung. "Echte“ Oldtimer-Liebhaber wählen häufig die Kombination 3/10, also März bis Oktober, damit sie schon mit der ersten Märzsonne raus auf die Straßen dürfen. Außerdem entfällt die An- und Abmeldung: Sie müssen nicht jedes Jahr aufs Neue zur Zulassungsstelle gehen, die Zulassung tritt automatisch wieder in Kraft. Es fallen auch nur einmalig – wie beim schwarzen Kennzeichen – die Gebühren zur Zulassung an.

  • Was ist ein Kurzgutachten und wann wird dies angefordert?

    Das Kurzgutachten entspricht einer Zustandseinstufung nach grober, äußerlicher Inaugenscheinnahme zum Zwecke der Wertfindung für die Versicherungseinstufung. Es werden weder eine Probefahrt durchgeführt noch technische Einzelheiten überprüft (Classic Data, Dekra). Dies wird ab einem Marktwert von 50.000 EUR bei PKWs und einem Marktwert ab 15.000 EUR bei Motorrädern angefordert.

  • Was ist ein ausführliches Wertgutachten und wann wird dieses benötigt?

    Das ausführliche Gutachten, auch „großes Wertgutachten“ genannt, geht detailliert auf das zu bewertende Fahrzeug ein und berücksichtigt die gesamte Modellgeschichte und die Fahrzeugtechnik. Zudem wird eine Probefahrt durch den Sachverständigen vorgenommen. Wertbeeinflussende Faktoren, wie z.B. Rennhistorie oder prominenter Vorbesitzer, fließen ebenfalls in die Wertermittlung mit ein. Die Berücksichtigung von Historie und Technik ist nach Restaurierungen oder umfangreichen Reparaturen, vor allem nach einem Zubehör-Einbau, wichtig. Darauf aufbauend kann jederzeit durch ein Kurzgutachten der neue Wert aktualisiert werden.

    Bei Abschluss einer Allgefahrendeckung ist ein aktuelles, ausführliches Wertgutachten erforderlich.

  • Ist die Abnahme nach §23 StVZO ein Wertgutachten?

    Nein, das ist lediglich die Berechtigung zur Führung des Historischen Kennzeichens.

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Markt- und Wiederbeschaffungswert?

    Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.

    Im Gegensatz zum Marktwert geht der Wiederbeschaffungswert von einer „kurzfristigen Wiederbeschaffung“ aus. Er wird definiert aus dem Betrag, der tatsächlich für den Kauf eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufgewendet werden muss. Somit berücksichtigt er den Fahrzeugkauf bei einem Händler. Auch enthält er über die Mehrwertsteuer hinaus die Händlergewinnspanne und berücksichtigt eine kurzfristige Ersatzbeschaffung.

  • Der Marktwert/Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeugs hat sich geändert.

    Wenn sich der Marktwert/Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs geändert hat, teilen Sie uns dies bitte hier mit. Bitte beachten Sie, dass wir ab einem Marktwert von 50.000 Euro bzw. generell bei Vereinbarung des Wiederbeschaffungswerts ein aktuelles Kurzgutachten Ihres Fahrzeugs benötigen.

  • Ist der Wiederherstellungswert bzw. Wiederaufbauwert versichert?

    Nein, dieser Wert ist nicht versichert. Dieser Wert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergibt - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.

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