Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige

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Dank ehrenamtlicher Helfer können viele kommunale Aufgaben, soziale Tätigkeiten und Vereinsaktivitäten überhaupt erst erfüllt und erledigt werden. Diese Helfer tragen durch ihr Engagement zum Gelingen vieler örtlicher Veranstaltungen bei. Aber auch dabei kann es zu Schäden kommen, sei es, dass dem ehrenamtlich Tätigen selbst etwas zustößt oder er einen Dritten schädigt. Die eingesetzten Ehrenamtlichen bedürfen deshalb eines entsprechenden Versicherungsschutzes. Soweit sie nicht für die Tätigkeiten über die Versicherungen der kommunalen Mitglieder mitversichert sind, bietet die WGV Unterstützung bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes.