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Hier finden Sie Presseinformationen, Fotos und unsere WGV Publikationen – wie die Geschäfts- und SFCR-Berichte.

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Die WGV Bilder und Logos

Für Presse- und Medienvertreter: Hier finden Sie Pressefotos sowie die WGV Logos zum Download.

Nutzungsbedingungen Bilder:

Die Nutzungsrechte aller Bilder liegen bei den WGV Versicherung. Sie dürfen nur zum Zweck der eigenen redaktionellen Berichterstattung unter Angabe der Quelle „WGV Versicherung“ verwendet werden. Andere Nutzungsarten sowie die Weitergabe an Dritte sind untersagt.

Nutzungsbedingungen Logo:

Soweit keine besondere Genehmigung erteilt wurde, ist die Nutzung der WGV Logos für Werbung und Verkaufsförderung eines Unternehmens oder von Produkten durch Dritte nicht zulässig. Im Rahmen von journalistischen Publikationen dürfen die WGV Logos im Zusammenhang mit Nachrichten, die das Unternehmen betreffen verwendet werden.

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WGV Publikationen

Die WGV Berichte

Hier haben wir unsere Publikationen für die Mitglieder, Mitarbeiter und die interessierte Öffentlichkeit zusammengestellt. Ob Geschäftsberichte, Berichte über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR), die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder Informationen zur WGV-Lebensversicherung AG - hier finden Sie alle Themen übersichtlich aufbereitet.

Sonstige Pflichtangaben der WGV-Lebensversicherung AG

  • Informationen gemäß §§ 134b und § 134c AktG

    Nach § 134c Abs. 1 AktG sind institutionelle Anleger wie die WGV-Lebensversicherung AG verpflichtet offenzulegen, inwieweit die Hauptelemente ihrer Anlagestrategie dem Profil und der Laufzeit ihrer Verbindlichkeiten entsprechen und wie sie zur mittelfristigen Wertentwicklung ihrer Vermögenswerte beitragen. Handelt ein Vermögensverwalter für den Institutionellen Anleger, so ist nach § 134c Abs. 2 AktG ergänzend offenzulegen, wie der Vermögensverwalter seine Anlagestrategie und seine Anlageentscheidungen auf das Profil und die Laufzeiten der Verbindlichkeiten des institutionellen Anlegers abstimmt. Gemäß § 134b AktG haben institutionelle Anleger ihre Mitwirkung in Portfoliogesellschaften (Mitwirkungspolitik) zu beschreiben.

    Stand der Informationen: 08.01.2020

  • Gesamt-Portfoliostrategie

    Die Kapitalanlagetätigkeit der WGV-Lebensversicherung AG ist auf der Grundlage eines Funktionsausgliederungsvertrages auf die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. als Muttergesellschaft der WGV-Lebensversicherung AG ausgelagert. Durch eine Personenidentität in den Geschäftsführungen beider Unternehmen ist gewährleistet, dass die Anlagestrategie der WGV-Lebensversicherung AG ordnungsgemäß umgesetzt wird.

    Die WGV-Lebensversicherung AG investiert überwiegend in Vermögenswerte, welche ein konservatives Risikoprofil aufweisen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Investitionen in Anleihen. Darüber hinaus werden Investitionen in Form von Beteiligungen in erneuerbare Energien/Infrastruktur/Private Debt, Organismen für gemeinsame Anlagen, Vermögenswerte für Index- und fondsgebundene Verträge sowie in Darlehen (Vorauszahlungen an Versicherungsscheinen) getätigt. Für die Erfüllung der laufenden Verpflichtungen erfolgen die Anlagen auf Tagesgeld- bzw. Geldmarktkonten.

    Die WGV-Lebensversicherung AG tätigt ihre Kapitalanlagen in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht gemäß Artikel 132 der Solvency II EU Richtlinie.

    Ziel des Kapitalanlagemanagements ist es, die jederzeitige Erfüllbarkeit der vertraglich zugesicherten Ansprüche zu sichern und gleichzeitig den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Es wird nur in Kapitalanlagen investiert, wenn die damit verbundenen Risiken angemessen identifiziert, gemessen, überwacht, gesteuert, berichtet und in die Solvabilitätsbeurteilung einbezogen werden können. Die Kapitalanlagen werden so getätigt, dass sie die Qualität, Sicherheit, Liquidität, Rentabilität und Verfügbarkeit des Investmentportfolios als Gesamtheit sicherstellen. Dazu gehört auch die Überprüfung, dass das Investmentportfolio die Beschaffenheit und Laufzeit der eingegangenen Verbindlichkeiten angemessen berücksichtigt. Neue Kapitalanlageprodukte, Assetklassen sowie neue Anlagestrategien müssen im Vorfeld bzw. vor dem Erwerb den internen Prozess „Neue Produkte“ durchlaufen. Die Einhaltung der Grundsätze und Vorschriften erfolgt durch ein qualifiziertes Anlagemanagement auf Basis festgelegter Kapitalanlagegrundsätze und einem internen Anlagekatalog.

  • Mitwirkungspolitik

    Die Aktieninvestments der WGV-Lebensversicherung AG bestehen zum einen in Publikumsfonds. In diesen Fällen liegen die Stimm- und Mitwirkungsrechte ausschließlich bei den Fondsgesellschaften als Vermögensverwalter. Da die WGV-Lebensversicherung AG insofern keine Aktionärsrechte ausübt (besondere Vereinbarungen mit den Fondsgesellschaften wurden nicht getroffen), entfallen Angaben zu einer eigenen Mitwirkung. Die Angaben zur Mitwirkungspolitik der Fondgesellschaften sind über die nachfolgenden Links abrufbar:

    Des Weiteren investiert die WGV-Lebensversicherung AG indirekt über einen Spezial-AIF (Alternativer Investmentfonds (AIF) gem. KAGB), der das Investmentvermögen teilweise auch in Aktien anlegen darf. Das Investmentvermögen wird von der Metzler Asset Management GmbH als Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet.

    Um zu gewährleisten, dass die Anlagestrategie der WGV-Lebensversicherung AG auf das Profil der Laufzeit abgestimmt ist, zur Überwachung des vereinbarten Portfolioumsatzes durch den institutionellen Anleger und zur Leistungsbewertung des Vermögensverwalters wurden entsprechende Vereinbarungen mit dem Vermögensverwalter getroffen (z.B. Berichtspflichten des Verwalters, regelmäßige Meetings, die Einrichtung eines Anlageausschusses etc.). Hinsichtlich der Ausübung der Stimm- und Mitwirkungsrechte bestehen keine Vereinbarungen. Die Ausübung der Aktionärsrechte erfolgt daher ausschließlich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Angaben zur Mitwirkungspolitik der beauftragten Vermögensverwalter und deren Umsetzung (einschließlich der Ausübung von Stimmrechten) können über den Link https://www.metzler.com/de/metzler/asset-management/nachhaltigkeit unter dem Punkt "Dialog und Stimmrechte" abgerufen werden. Die Vergütung der Metzler Asset Management GmbH ist fest vereinbart und beträgt einen fixen Basispunktsatz auf das ermittelte Fondsvolumen. Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei jeder Vertragspartei außerordentliche und ordentliche Kündigungsrechte zustehen.

  • Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

  • Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen