Dashcams: Bitte lächeln, Videoüberwachung!

Dashcams werden bei Autofahrern immer beliebter, da sie wertvolle Beweismittel bei Unfällen liefern können. Doch welche rechtlichen Aspekte sind in Deutschland zu beachten, und wie hilfreich sind Dashcam-Aufnahmen im Ernstfall wirklich?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Dashcams eingesetzt werden dürfen, welche Regelungen für die Nutzung gelten und wie sie Ihnen bei der Schadenregulierung helfen können.

Ansicht einer Dashcam, die während der Fahrt die Straße und ein Auto aufnimmt
Ansicht einer Dashcam, die während der Fahrt die Straße und ein Auto aufnimmt

Dashcams: Bitte lächeln, Videoüberwachung!

Dashcams werden bei Autofahrern immer beliebter, da sie wertvolle Beweismittel bei Unfällen liefern können. Doch welche rechtlichen Aspekte sind in Deutschland zu beachten, und wie hilfreich sind Dashcam-Aufnahmen im Ernstfall wirklich?

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Dashcams eingesetzt werden dürfen, welche Regelungen für die Nutzung gelten und wie sie Ihnen bei der Schadenregulierung helfen können.

In aller Kürze

  • Zulässigkeit als Beweismittel: Dashcam-Aufnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, etwa zur Klärung von Verkehrsunfällen.
  • Datenschutz: Permanente und anlasslose Aufzeichnungen sind nicht erlaubt, und Aufnahmen ohne Vorfälle müssen sofort gelöscht werden.
  • Technische Anforderungen: Gute Dashcams sollten Ereignissensoren, hohe Auflösung, einen breiten Blickwinkel und hohe Lichtempfindlichkeit für optimale Aufnahmen bieten.

Was sind Dashcams?

Dashcams sind kleine Kameras, die selbst am Armaturenbrett oder der Windschutzscheibe im Auto angebracht werden können. Sie zeichnen den Straßenverkehr auf und können so zur Aufklärungsarbeit bei Verkehrsunfällen beitragen: Was ist da so plötzlich passiert? Wer trägt eventuell die Schuld am Verkehrsunfall? Häufig können Verkehrs- und Unfallsituationen nicht mehr exakt rekonstruiert werden, da beispielsweise Beweismittel fehlen. Die Videoaufzeichnungen einer Dashcam könnten hierbei unterstützen. Jedoch ist die Verwendung der Aufnahmen vor Gericht in Deutschland eingeschränkt…

Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)

Im Mai 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) , dass die Videoaufzeichnungen einer Dashcam bei Unfällen prinzipiell als Beweismittel zur Klärung der Schuldfrage vor Gericht verwendet werden können. Dafür gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Was müssen Sie beachten?

  • Anlasslose sowie permanente Aufzeichnungen des Straßenverkehrs sind nicht erlaubt und verstoßen gegen den Datenschutz.
  • Wahllos Aufnahmen zu tätigen, um Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen, verstößt ebenso gegen die Datenschutzbestimmungen.
  • Bei veröffentlichten Aufzeichnungen im Internet müssen Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden.
  • Aufnahmen, die keine Vorkommnisse wie einen Unfall aufgezeichnet haben, müssen direkt wieder gelöscht werden.
  • Werden die oben genannten Punkte nicht berücksichtigt, drohen hohe Bußgelder.

An diese Bestimmungen passen sich Dashcam-Hersteller leider nur langsam an. In den vergangenen drei Jahren sind rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft worden, Nachfrage steigend. Eine Bitkom-Umfrage ergab, dass 13 Prozent der Befragten Dashcams nutzen und jeder zweite sich vorstellen kann, sich die Kamera zuzulegen.

Interessieren Sie sich für eine Dashcam?

Wie lange Dashcams jedoch den Straßenverkehr aufzeichnen dürfen und ab wann genau ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, wurde gesetzlich noch nicht geregelt. Ordentliche Kameras, die die rechtlichen Anforderungen erfüllen, sind bis jetzt schwer auf dem Markt zu finden.

icon

Die Kamera sollte Ereignissensoren haben, die sicherstellen, dass nur Aufnahmen kurz vor und nach einem Zusammenstoß automatisch gespeichert und die unrelevanten Sequenzen gelöscht werden.

icon

Investieren Sie in gute Bildqualität – die Sichtbarkeit der Details, wie z.B. von Verkehrs- und Nummernschildern, ist entscheidend. Empfehlenswert sind Full-HD-Auflösungen (1.920 x 1.080 Pixel) und 60 Bilder pro Sekunde.

icon

Ein möglichst breiter Blickwinkel unterstützt zusätzlich – so kann ein großes Sichtfeld abgedeckt werden.

icon

Für Aufnahmen im Dunkeln hilft eine Kamera mit hoher Lichtempfindlichkeit.

icon

Achten Sie auf eine taugliche Befestigung, mit der die Dashcam an der Windschutzscheibe angebracht wird. Diese sollte Erschütterungen standhalten.

Auch ohne Dashcam zu Ihrem Recht kommen

Kommt es für Sie zu einer rechtlichen Auseinandersetzung im Straßenverkehr, brauchen Sie nicht zwingend eine Dashcam, um Ihr Recht zu bekommen.

Mit der WGV Verkehrsrechtsschutzversicherung haben Sie ohne Wartezeit, mit einer freien Wahl eines Rechtsbeistandes (Anwalt) sowie einer hohen Versicherungssumme sofortigen Schutz gegen finanzielle Risiken durch Rechtsstreitigkeiten. Sie können einzelne oder mehrere Fahrzeuge, die auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner sowie Ihre mitversicherten Kinder zugelassen sind, mit oder ohne Selbstbeteiligung absichern.

Hier geht's zur WGV Verkehrsrechtsschutzversicherung!

Zur WGV Verkehrsrechtsschutzversicherung
Symbolbild Verkehrsrechtsschutzversicherung, zwei Männer mit Medaillen um den Hals.

Unsere Kunden interessierten sich auch für: