Wildes Pflaster – das gilt es bei Wildunfällen zu beachten!

image with artdirection


Die dunkle Jahreszeit bahnt sich an und die Tage werden kürzer. Damit steigt auch das Risiko für Wildunfälle im Straßenverkehr. Wie verhalten Sie sich richtig, um das Risiko zu minimieren? Was müssen Sie beachten, wenn es trotz aller Vorsicht zu einem Wildunfall kommt? Das erfahren Sie alles in unserem Ratgeber.

Da steht ein Reh auf dem Seitenstreifen: Dieses Bild ist wohl jedem Autofahrer bekannt. Doch wieso verlassen Wildtiere wie Rehe, Wildschweine, Füchse, Dachse und Hasen den geschützten Raum des Waldes oder des Feldes? Die Antwort darauf ist simpel: Die von uns Menschen geschaffenen Straßen kreuzen häufig den Lebensraum der Tiere, die umherwandern müssen, um genügend Nahrung oder auch einen passenden Paarungspartner zu finden. Auf Straßen, die durch einen Wald führen oder an Wald- und Feldrändern liegen, sollten Sie also wachsam sein. Besonders hoch ist das Risiko eines Wildunfalls außerdem ausgerechnet während der Stoßzeiten, zu denen Berufspendler unterwegs sind: Im Frühjahr und Herbst fallen sie oft mit den besonders aktiven Zeiten von Wildtieren während der Morgen- und Abenddämmerung zusammen.

Die Folgen eines Wildunfalls sind oft schwerwiegend für Mensch und Tier. Bei jährlich fast 300.000 Wildunfällen verunglückten allein im Jahr 2021 mehr als 2.500 Menschen. Doch auch die Bilanz der tierischen Opfer ist dramatisch, denn jährlich sterben mehr als eine Millionen Wildtiere im Straßenverkehr.

Angemessen, aufmerksam, vorausschauend!

image with artdirection

Um das Risiko eines Wildunfalls zu minimieren, bedarf es einer vorausschauenden Fahrweise und eines angepassten Fahrtempos. Wo Sie, wie oben beschrieben, damit rechnen müssen, dass ein Wildtier Ihren Weg kreuzt, ist es wichtig, stets aufmerksam und vor allem bremsbereit zu sein. Wenn Sie ein Wildtier entdecken, das sich der Fahrbahn nähert, sollten Sie stetig langsamer werden oder, wenn möglich, komplett abbremsen. Zudem sollten Sie das Fernlicht ausschalten, da die Tiere sonst geblendet werden und die Orientierung verlieren. Um das Tier von der Straße zu vertreiben, hilft meist einfaches Hupen. Nach der Flucht des Tieres gilt es jedoch zu bedenken, dass sich Wildtiere oft im Rudel bewegen. Es können demnach immer noch Nachzügler folgen.

Werden Sie hingegen so abrupt von einem Wildtier überrascht, dass ein Unfall unvermeidbar scheint, halten Sie stur die Spur und bremsen Sie ab. Auch wenn Sie reflexartig ausweichen möchten, sollten Sie sich zwingen, dies zu unterlassen. Ein Ausweichen gefährdet nicht nur Sie selbst, sondern auch den Gegenverkehr.

Wildunfall – was nun?

Der Fall der Fälle ist eingetreten: Trotz aller Vorsicht konnten Sie einen Wildunfall nicht verhindern. Doch was ist jetzt zu tun?

1.

Schalten Sie umgehend das Warnblinklicht Ihres Autos ein und legen Sie Ihre Warnweste an. Stellen Sie ein Warndreieck auf, um andere Fahrer frühzeitig zu warnen.

2.

Bei verletzten Personen wählen Sie die 112 und leisten Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe.

3.

Verständigen Sie die Polizei und vergessen Sie dabei nicht, Ihren Standort zu nennen. Informieren Sie zudem, wenn möglich, einen zuständigen Jagdpächter. Die Kontaktdaten des jeweils verantwortlichen Jagdpächters können Sie durch einen Anruf auf dem Polizeirevier in Erfahrung bringen.

Schon gewusst? Im Falle eines Wildunfalls händigt Ihnen die Polizei eine sogenannte Wildunfallbescheinigung aus und verständigt automatisch den zuständigen Jagdpächter. Im Notfall markiert sie zudem das auf der Straße liegende Wild, das dann am nächsten Morgen vom Jagdpächter abgeholt wird.

Achtung: In manchen Bundesländern besteht sogar eine Meldepflicht! Ein Verstoß gegen diese Pflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

4.

Bei all der Aufregung sollten Sie nicht vergessen, Ihren entstandenen Schaden so schnell wie möglich Ihrer Versicherung zu melden. Diesen können Sie entweder persönlich über unsere 24h-Schaden-Hotline unter 0711 1695-1300 oder unseren Online-Service einreichen. Was es dabei zu beachten gilt, verraten wir Ihnen in nur wenigen Lesesekunden.

image with artdirection

Nachdem Sie diese drei Schritte befolgt haben, sollten Sie sich um das verunglückte Tier kümmern. Wenn es Ihnen möglich ist, ziehen Sie es an den Randstreifen, damit andere Fahrer nicht gefährdet werden. Achten Sie darauf, das tote Tier nicht mit bloßen Händen zu berühren, damit keine Parasiten oder Krankheiten übertragen werden können. Sollte das Tier noch leben, fassen Sie es nicht an, denn es könnte Sie aus Angst angreifen und verletzen. Auch dürfen Sie das verunglückte Tier nicht einfach vom Unfallort entfernen. Dies gilt als Wilderei und wird strafrechtlich verfolgt. Verbleiben Sie also unbedingt an der Unfallstelle, bis die Polizei und ein örtlicher Jäger eintreffen.

Würden Sie sich nach einem Wildunfall ohne jede Meldung vom Unfallort entfernen, wäre das Fahrerflucht und ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das Zurücklassen eines verletzten Tieres kann dementsprechend eine Anzeige wegen Tierquälerei nach sich ziehen und mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das Einmaleins der Schadenregulierung

image with artdirection

Nach der Abwicklung des Unfalls bleibt nun noch eine weitere Frage offen: Wer haftet für die entstandenen Schäden? Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie eine Teil- oder sogar eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.

Wildschaden und Teilkasko-Versicherung

Im OPTIMAL-Tarif der WGV Teilkaskoversicherung übernehmen wir generell alle Fahrzeugschäden, die nachweislich durch den Zusammenstoß mit einem Tier entstanden sind. Unerheblich ist es hierbei, ob es sich um ein klassisches Haarwild oder um ein anderes Tier wie beispielsweise einen Vogel, ein Pferd oder Schaf handelt. Wichtig ist jedoch, dass ein Unfall mit einem lebendigen Tier vorliegt und Ihr Fahrzeug während des Unfalls in Bewegung war.

Sind die Schäden an Ihrem Auto hingegen durch ein Ausweichmanöver entstanden, wie beispielsweise bei einem Aufprall an einem Baum, fehlt der Nachweis für einen Tierunfall, um den Schaden geltend zu machen. So müssten Sie als Fahrer für die Schäden an Ihrem Fahrzeug selbst aufkommen. Andere Schäden, die beim Unfall möglicherweise entstanden sind, wie beispielsweise die Beschädigungen des Geländes, der Leitplanken oder auch an Fahrzeugen Dritter, werden jedoch durch Ihre Haftpflichtversicherung reguliert. Unter Umständen ist es auch möglich, einen sogenannten Aufwendungsersatz durch die Teilkaskoversicherung geltend zu machen. Hierfür müssen jedoch Zeugen vorhanden sein, die den Unfallhergang bestätigen. Bitte beachten Sie, dass der Versicherungsschutz auch dann nicht greift, wenn Sie den Unfall beispielsweise durch erhöhte Geschwindigkeit, eine nicht angepasste Fahrweise oder grobe Fahrlässigkeit selbst verschuldet haben. In diesem Fall ist allerdings der Versicherer in der Pflicht, Ihre Fahrfehler nachzuweisen.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre.

Wildschaden und Vollkasko-Versicherung

Im Gegensatz zur Teilkasko-Versicherung haftet Ihre Vollkasko-Versicherung auch bei Sachschäden, die durch Brems- beziehungsweise Ausweichmanöver oder auch durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Ein Nachweis über den durch ein Tier bedingten Unfall ist nicht nötig. Zudem haften wir im OPTIMAL-Tarif auch für die Schäden, die ein Tier an Ihrem stehenden Fahrzeug verursacht. Zu beachten ist jedoch, dass ein solcher Schadenfall die Rückstufung in eine teurere Schadenfreiheitsklasse auslöst.

Noch ein paar letzte Tipps, damit die Schadenregulierung gelingt:

  • Lassen Sie sich von der Polizei, dem Förster oder Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, um den Schaden bei Ihrem Versicherer melden und regulieren lassen zu können. Die Kosten hierfür erstatten wir Ihnen zurück.
  • Bis der Schadenfall von Ihrer Versicherung abgewickelt wurde, sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht waschen. Das erleichtert dem Gutachter die Rekonstruktion des Geschehens.

Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Beitrag der WGV Autoversicherung: