Wird nun einer dieser besagten Orte von einem Dieb heimgesucht, unterscheiden wir zunächst, ob es sich um einen einfachen oder einen Einbruchdiebstahl handelt. Müssen die Täter keine Hindernisse überwinden, um an Ihre Habseligkeiten zu gelangen, weil beispielsweise die Türe offensteht, bezeichnet man das als einen einfachen Diebstahl.
Dringen sie hingegen in einen geschlossenen versicherten Raum des Gebäudes ein oder benutzen einen falschen bzw. gestohlenen Schlüssel, spricht man von einem Einbruchdiebstahl.
Doch was ist nun, wenn Ihr Kinderwagen, den Sie aus platztechnischen Gründen im Hausflur lagern, gestohlen wird? Dann wird es knifflig, denn der Hausflur eines Mehrfamilienhauses gehört generell nicht zum Versicherungsort, wodurch auch ein möglicher Diebstahl nicht versichert wäre. Doch keine Sorge! Da sich der Flur auf dem Versicherungsgrundstück befindet, können alle WGV Kundinnen und Kunden aufatmen. Mit unseren
WGV OPTIMAL und PLUS-Tarifen
sind nämlich auch einfache Diebstähle von Kinderwagen, Rollatoren und Co. im Hausflur umfangreich versichert.