Berufsunfähigkeitsversicherung
Falls jemand zu Schaden kommt: Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Jetzt sind Sie bereits optimal abgesichert, was mögliche Schäden gegenüber Dritten angeht. Doch was ist, wenn nun Sie selbst körperlich zu Schaden kommen? Sei es durch einen Verkehrsunfall, eine schwerwiegende Krankheit oder einen Burn-out: Die Szenarien sind vielfältig, doch sie alle können dazu führen, dass Sie Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
Waren Sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert und haben in dieser Zeit mindestens über drei Jahre hinweg Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung geleistet, haben Sie nun möglicherweise Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die greift jedoch nur im Fall einer Krankheit oder Behinderung, durch die Sie einer Erwerbsarbeit – dies kann auch eine Tätigkeit sein, die Ihrem eigentlichen Beruf nicht entspricht – nur noch weniger als drei Stunden täglich nachgehen können.
Besser ist es also, zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen, damit Sie und Ihre Familie durch eine garantierte monatliche Rente finanziell gut abgesichert sind.