Ihr elektronischer Personalausweis
Ihre Online-Ausweisfunktion können Sie mit Erreichen des 16. Lebensjahres kostenfrei in Ihrer Personalausweisbehörde einschalten lassen. Danach erhalten Sie einen PIN-Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion. Des Weiteren enthält der PIN-Brief eine fünfstellige Aktivierungs-PIN, ein Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion und für das Vor-Ort-Auslesen sowie Ihre Entsperrnummer (PUK). Bewahren Sie Ihren PIN-Brief sicher auf, da diese Daten nur Ihnen bekannt sein dürfen.
Mithilfe der sogenannten eID-Funktion (eID = electronic Identity) können Sie sich von nun an mit Ihrem elektronischen Personalausweis im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig identifizieren. Nach der Eingabe Ihrer persönlichen Geheimnummer (PIN) können Ihre Ausweisdaten – geschützt über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – elektronisch übermittelt werden.