Rettungsgasse: Warum frühzeitiges Handeln Leben rettet
Sie befinden sich auf einer dreispurigen Autobahn, doch plötzlich ist der Verkehr aufgrund eines Unfalls zum Erliegen gekommen. Alles, was Sie sehen, sind viele Autos, wütende Gesichter, aber keine richtige Rettungsgasse. Denn leider gehen noch immer viele davon aus, dass eine Rettungsgasse erst bei einem großen Stau gebildet werden muss. Das wird allerdings ziemlich schwierig, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle Autos stehen und ein notwendiges Ausweichen unmöglich ist. Das Ergebnis: Die Rettungsfahrzeuge kommen gar nicht oder nur sehr schleppend voran, was schwerwiegende Folgen für die Verunglückten haben kann.
Das richtige Verhalten ist durch § 11 Abs. 2 StVO festgelegt: Sobald sich die Fahrzeuge, sei es auf der Autobahn oder außerorts, nur noch in Schrittgeschwindigkeit bewegen, müssen Sie die schnelle Durchfahrt von Polizei- und Hilfswagen durch das Bilden einer Rettungsgasse garantieren. Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Hilfsfahrzeugen, also von Polizei, Krankenwagen, Notarzt, Feuerwehr, Räum- und Bergungsfahrzeugen sowie Bestattungswagen befahren werden. Sollten Sie diese Vorgaben missachten, drohen Ihnen ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.