Die neue Wohnung ist bezogen, die Deko-Arbeiten beginnen, und Sie fühlen sich langsam in Ihrem neuen Zuhause angekommen. So weit, so gut? Noch nicht ganz: Die Ummeldung steht noch an! Sie haben 14 Tage Zeit, sich mit einer Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters beim lokalen Einwohnermeldeamt beziehungsweise Bürgerbüro umzumelden. So vermeiden Sie ein mögliches Bußgeld.
Ihren Wohnortwechsel müssen Sie darüber hinaus beispielsweise auch bei Ihrer Bank sowie Ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Und was Ihr Auto betrifft: Auch das muss bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle umgemeldet werden.