Zwischen Studium und Ersti-Dasein – welche Versicherungen Studenten wirklich benötigen

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Das Abitur in der Tasche, den Studienplatz gesichert und auch den ersten Mietvertrag haben Sie bereits unterzeichnet. Es ist eindeutig: Ein neuer Lebensabschnitt beginnt und der muss erst einmal richtig organisiert und vor allem versichert sein. Welche Versicherungen für Sie als Studierende wichtig sind und was es bei Vertragsabschluss zu beachten gilt, erfahren Sie hier!

„Aller Anfang ist schwer“ – das ist auch beim Studienbeginn nicht anders. Zunächst müssen Sie sich darüber im Klaren sein, was Sie tatsächlich studieren möchten, dann geht es ans Eingemachte: An welcher Uni will ich studieren? Wo und wie will ich leben? Werde ich an meiner Wunsch-Uni angenommen? Wie finanziere ich mein Studium? Fragen über Fragen, die wir Ihnen hier leider nicht beantworten können. Was wir jedoch können: Ihnen detailliert aufzeigen, mit welchen Versicherungen Sie für den neuen Lebensabschnitt optimal gewappnet sind.

Privathaftpflichtversicherung

Das Must-have unter den Versicherungen: Die Privathaftpflichtversicherung

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Wer haftet nun, wenn nicht Ihnen etwas zustößt, sondern Sie selbst fahrlässig einen Sach- oder sogar Personenschaden verursachen? In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Dieses Versicherungs-Must-have sichert Sie finanziell ab und kann Sie vor einem möglichen finanziellen Ruin bewahren, denn: Sach- oder Personenschäden, für die Sie ohne gültigen Versicherungsschutz selbst haften, reichen schnell in den Millionenbereich. Doch keine Panik: Verfügen Ihre Eltern bereits über eine Privathaftpflichtversicherung, sind auch Sie innerhalb Ihrer ersten Ausbildung über deren Vertrag mitversichert. Und das unabhängig davon, ob Sie nun weiterhin bei Ihren Eltern leben oder doch die ersten eigenen vier Wände beziehen.

Auch während Ihrer zweiten Ausbildung innerhalb von zwei Jahren sind Sie noch über diesen Vertrag mitversichert. Danach endet der elterliche Versicherungsschutz jedoch und Sie sollten sich umgehend um eine private Haftpflichtversicherung bemühen. Achten Sie auch hier darauf, dass die Versicherungssumme hoch genug angesetzt ist.

Wie viel darf es sein? 50, 75 oder doch 100 Millionen? Unser BASIS-Tarif garantiert Ihnen im Fall des Falles eine Versicherungssumme in Höhe von 50 Millionen Euro und das bei einem günstigen Jahresbeitrag. Bei unserem OPTIMAL-Tarif sind es 75 Millionen Euro und bei unserem PLUS-Tarif sogar 100 Millionen Euro.

Hier geht's zur Privathaftpflichtversicherung der WGV:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für den Worst Case – Die Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bereits jeder vierte Deutsche scheidet aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme verfrüht aus dem Arbeitsleben aus. Deshalb ist es vor allem für Sie als Studierende, aber auch für alle jungen Arbeitnehmer wichtig, über eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu verfügen. Diese sichert Ihren Lebensunterhalt durch eine garantierte monatliche Rente ab, sollten Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten können.

  • Haben Sie Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente?

    Leider nein, da diese nur von berufstätigen Personen in Anspruch genommen werden kann. Sie greift im Falle einer Krankheit oder Behinderung, durch die Sie in einer Tätigkeit – auch einer Arbeit, die nicht Ihrem zuvor ausgeübten Beruf entspricht – nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Voraussetzung für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente ist, dass Sie vor dem Eintritt der Erwerbsminderung bereits mindestens fünf Jahre in der deutschen Rentenversicherung versichert waren und in dieser Zeit mindestens über drei Jahre hinweg entsprechende Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung geleistet haben.

Unser Tipp:

Je früher Sie die finanzielle Möglichkeit haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, desto günstiger fällt meist die Prämie für Sie aus. Neben einer Gesundheitsprüfung spielen auch das Eintrittsalter, die Versicherungsdauer und der aktuell ausgeübte Beruf eine entscheidende Rolle bei der Prämienfestlegung.

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie stets darauf achten, dass der Vertrag über eine sogenannte Nachversicherungsgarantie verfügt. Diese sichert Ihnen die Möglichkeit zu, auch nachträglich und ohne jede weitere Gesundheitsprüfung Ihre Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen. Möglich ist solch eine Erhöhung beispielsweise bei einer Heirat oder einem Einkommensanstieg.

Hier geht's zur Berufsunfähigkeitsversicherung der WGV:

Unfallversicherung

Die kleine Schwester der Berufsunfähigkeitsversicherung: Die private Unfallversicherung

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Ist es Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollten Sie über eine private Unfallversicherung nachdenken. Sie kann die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar nicht ersetzen, doch sichert sie Ihnen Invaliditätsleistungen zu, sofern der Unfallbegriff erfüllt ist und Sie eine dauerhafte Invalidität davontragen.

Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob für Sie gesetzliche Rentenansprüche bestehen. Die Unfallversicherung haftet allerdings nicht, wenn die Invalidität durch eine Erkrankung entstanden ist.

  • Wie sehen diese Invaliditätsleistungen aus?

    Die Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung erhalten Sie in der Regel nicht, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, in Form einer monatlichen Rente, sondern in einer Einmalzahlung. Bei einer Invalidität können jedoch auch Rentenleistungen sowie ein Todesfallschutz und ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart werden. Was die Prämie betrifft, so ist die private Unfallversicherung deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bitte beachten Sie:

Die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme muss so hoch angesetzt werden, dass sie eine unfallbedingte Invalidität abdeckt.

Hier geht's zur Unfallversicherung der WGV:

Hausratversicherung

Für das traute Heim: Die Hausratversicherung

Was Ihre heiß geliebten Siebensachen angeht, so sind auch sie, sofern Ihre Eltern bereits eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, über deren Vertrag mitversichert. Sollten Sie nun also die eigenen vier Wände bezogen haben, greift die im Vertrag enthaltene Außenversicherung, die Ihr Hab und Gut auch fern des elterlichen Heims absichert. Haben Ihre Eltern in der Vergangenheit allerdings keine Hausratversicherung abgeschlossen, sollten Sie sich überlegen, ob sich eine Hausratversicherung für Sie lohnt.

Versichert sind durch eine Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände, die sich am Versicherungsort befinden und durch die folgenden Szenarien zu Schaden kommen:

  • Einbruchdiebstahl
  • Wohnungsbrand
  • Leitungswasserschaden

Was genau zählt zum Versicherungsort?

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Neben Ihrem Zimmer oder Ihrer Wohnung zählen hierzu auch Nebenräume, wie Keller, Dachboden oder eine dazugehörige Garage. Damit Sie Ihre Siebensachen nicht unterversichern, ist es wichtig, dass Sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme den Neupreis Ihres Hausrats errechnen. Nur so erhalten Sie im Schadensfall 100 % des entstandenen Schadens.

Unser Tipp:

Die Wertermittlung des Hausrats kann eine knifflige Angelegenheit sein. Um es Ihnen etwas leichter zu machen, raten wir Ihnen, pauschal 650 Euro pro Quadratmeter zu veranschlagen. Besonders wertvolle Einzelgegenstände, etwa einen kleinen Picasso oder die geerbte Münzsammlung Ihres Großvaters, sollten Sie noch einmal separat hinzurechnen.

Hier geht's zur Hausratversicherung der WGV:

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung

Keine Sorge! Was die Krankenversicherung angeht, sind Sie wahrscheinlich schon bestens versorgt. Denn: Solange Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind auch Sie über Ihre Eltern weiterhin kostenlos familienversichert. Haben Sie zudem einen Wehr- oder Freiwilligendienst geleistet, wird Ihnen dieser Zeitraum über Ihren 25. Geburtstag hinaus zusätzlich gutgeschrieben.

  • Was passiert nach der Vollendung Ihres 25. Lebensjahres?

    Ab diesem Zeitpunkt endet automatisch Ihre bisher kostenlose Familienversicherung. Sie sind nun versicherungspflichtig in der studentischen Krankenversicherung. Der Beitrag hierfür setzt sich aus dem sogenannten Sockelbeitrag, der für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen gleich ist, und einem von Krankenkasse zu Krankenkasse variierenden Zusatzbeitrag zusammen. Nutzen können Sie diese vergünstigte studentische Krankenversicherung generell bis zum Ende jenes Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. In bestimmten Fällen kann die studentische Krankversicherung aber auch über diese Frist hinaus weitergeführt werden.

  • Was gilt für Sie, wenn Ihre Eltern eine private Krankenversicherung besitzen?

    In diesem Fall müssen Sie entscheiden, ob auch Sie in der privaten Krankenversicherung verbleiben oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten. Überlegen Sie gut: Haben Sie sich für die private Krankenversicherung entschieden, ist ein Wechsel während des Studiums nicht mehr möglich. Wie hoch Ihr Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist, hängt von dem im Tarif vereinbarten Leistungsumfang ab.

Gut zu wissen:

Wenn Sie eine Berufsakademie besuchen oder einen dualen Studiengang an einer Hochschule absolvieren, können Sie die studentische Krankenversicherung nicht in Anspruch nehmen. Der Beitragssatz für die freiwillige Krankenversicherung beträgt hier 14,6 % Ihres Bruttolohns, der zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber übernommen wird, zuzüglich eines variablen Zusatzbeitrags.

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie sich als Werkstudent etwas dazuverdienen und Ihr regelmäßiger Verdienst über 553,33 Euro liegt, fallen Sie aus Ihrer Familienversicherung und müssen sich selbst über die studentische Krankenversicherung versichern. Dies gilt auch im Falle eines Minijobs, sobald Sie eine Verdienstgrenze von 520 Euro überschreiten.

Auslandskrankenversicherung

Auslandssemester ahoi – Die Auslandskrankenversicherung

Viele Studiengänge bieten Ihnen die Möglichkeit, eine gewisse Zeit Ihres Studiums im Ausland zu verbringen. Bevor Sie sich aber auf die große Reise begeben, sollten Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Falls Sie während eines Auslandssemesters im europäischen Ausland einen Unfall haben oder krank werden, sind Sie zwar durch das zwischen den Ländern geltende Sozialabkommen insoweit abgesichert, dass Sie dieselben Leistungen wie in Deutschland erhalten, aber:

  • Die Zahlungen für diese Leistungen können deutlich geringer ausfallen.
  • Ein möglicherweise notwendiger Rücktransport oder privatärztliche Behandlungen sind hierbei grundsätzlich nicht enthalten.

Eine zusätzliche Absicherung durch eine Auslandskrankenversicherung ist demnach auch für einen Aufenthalt im europäischen Ausland sinnvoll, aber noch mehr im außereuropäischen Ausland: Während die gesetzliche Krankenversicherung Ihnen im europäischen Ausland zumindest einen begrenzten Schutz bieten kann, greift sie bei einem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland leider nicht. Eine Auslandskrankenversicherung ist in diesem Fall unumgänglich.

Hier geht's zur Auslandskrankenversicherung der WGV:

Kfz-Versicherungen

Ob zwei oder vier Räder: Versicherungen rund ums Auto, Motorrad, Moped oder den Roller

Zu guter Letzt widmen wir uns also noch den Kfz-Versicherungen . Wenn Sie bereits über ein motorisiertes Gefährt auf zwei oder vier Rädern verfügen, müssen Sie für dieses eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen (Ausnahme: Pedelec). Diese Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt sowohl Personen- als auch Sachschäden, die durch einen von Ihnen verursachten Unfall entstehen. Über die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hinaus können Sie für Ihr Kfz, ob nun Auto, Motorrad, Moped oder Roller, zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen. Unterschieden wird hierbei zwischen der sogenannten Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung.

  • Welche Leistungen bietet Ihnen eine Teilkaskoversicherung?

    Eine Teilkaskoversicherung können Sie stets sowohl mit als auch ohne eine Selbstbeteiligung abschließen. Zu den hierbei versicherten Schäden zählen unter anderem:

    • Brand oder Explosion
    • Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub oder Unterschlagung
    • Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
    • Zusammenstoß mit Haarwild bzw. Tieren aller Art
    • Kurzschluss (an der Verkabelung)
    • Glasbruch

  • Lohnt sich für Sie eine Vollkaskoversicherung?

    Eine Vollkaskoversicherung empfehlen wir Ihnen für ein neuwertiges bzw. gut erhaltenes Fahrzeug. Sie enthält alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und sichert darüber hinaus auch die folgenden Szenarien ab:

    • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
    • Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
    • Transport auf einer Fähre

Hier geht's zu den Kfz-Versicherungen der WGV: