Kommen wir nun zur kostspieligen Königsklasse, wenn es um Zähne geht: zum Thema Zahnersatz. Ob Brücken, Kronen, herausnehmbare Prothesen oder Implantate – die gesetzliche Krankenkasse leistet hier stets einen befundbezogenen Festzuschuss, basierend auf dem persönlichen Untersuchungsergebnis, dem sogenannten Befund. Pro Befund wird dann eine Regelversorgung definiert, die nur in ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Fällen als medizinisch notwendig gilt. Die Kosten für diese Regelversorgung, auch gerne als Standardtherapie oder Mindestversorgung bezeichnet, werden mit einem Festzuschuss von 60 Prozent von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die restlichen Kosten tragen Sie demnach selbst, sofern bei Ihnen keine Härtefallregelung greift. Zur Regelversorgung zählt beispielsweise der Einsatz einer Krone oder Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich, hochwertige Implantate gehören hingegen nicht zur Regelversorgung. Hier haben Sie mit einer Zahnzusatzversicherung gut lachen!