Die WGV Bauherrenhaftpflichtversicherung.

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Ihr Risikoschutz während der Bauzeit. Beitrag berechnen

Die WGV Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Die WGV Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie bis zu 3 Jahre lang zuverlässig und preisgünstig während der Realisierung Ihres Bauvorhabens.

  • 15 Mio. Euro Versicherungssumme
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inklusive
  • Flüssiggastank sowie Gewässerschäden durch einen Heizöltank sind mitversichert

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Einführung

Sie planen einen Hausbau oder einen größeren Umbau?

Als Bauherr haben Sie ständig Entscheidungen zu treffen und müssen sich um zahlreiche Aufgaben kümmern. Doch damit nicht genug: Auch für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle sind Sie während der gesamten Bauzeit verantwortlich.

Sie haften für Schäden in voller Höhe, beispielsweise wenn Nachbarn oder Passanten über ungesichertes Baumaterial stolpern und sich verletzen. Die Schadenersatzkosten können schnell viele tausend Euro betragen und Ihre sorgsam bedachte Finanzierung aus den Angeln heben.

„Stiftung Warentest weiß: Bauherren brauchen Versicherungsschutz. Unsere Kunden wissen: Auf unser Preis-Leistungs-Verhältnis kann man bauen.“

Stiftung Warentest Online-Themen Bauherrenhaftpflicht
Beispiele

5 Beispiele, bei denen Sie die WGV Bauherrenhaftpflicht schützt:

1.

Die Baugrube wurde nicht abgedeckt. Ein spielendes Kind fällt hinein und verunglückt schwer.

2.

Während Dacharbeiten wird ein Passant von einem herabfallenden Bauteil verletzt.

3.

Infolge des Erdaushubs senkt sich das Grundstück des Nachbarhauses und die Terrasse setzt sich ab.

4.

Aufgrund von Rammarbeiten sind in der Hauswand des Nachbarn Risse entstanden.

5.

Am Straßenrand abgeladenes Baumaterial wird unzureichend abgesichert. Ein Pkw fährt auf das Hindernis auf.

Vorteile

Überzeugende Gründe für Ihre Bauherrenhaftpflicht bei der WGV:

Hohe Versicherungssumme: Wir leisten bis zu 15 Mio. Euro pauschal für Vermögens-, Sach- und Personenschäden.
Heizöltank mitversichert: Auch eine Gewässerschadenhaftpflicht ist für Heizöltankbesitzer enthalten.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht inklusive: Die gesetzliche Haftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk ist mit enthalten.
Bis zu 3 Jahre Baudauer: Wenn der Bau einmal stocken sollte: Kein Problem. Wir versichern eine Baudauer bis zu 3 Jahren.
Leistungen & Tarife

Privathaftpflicht reicht oft nicht aus.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt das Haftungsrisiko nur bis zu bestimmten Bausummen ab. Im PLUS-Tarif bei Neubauten innerhalb Europas bis 200.000 Euro (bei Renovierung sogar unbegrenzt). Beim OPTIMAL-Tarif ist die Bausumme auf 200.000 Euro in Deutschland gedeckelt. Und im BASIS-Tarif leisten wir bei Bauvorhaben deutschlandweit bis zu einer Bausumme von 100.000 Euro.

Für teurere Baumaßnahmen ist deshalb die Bauherrenhaftpflichtversicherung in den meisten Fällen sinnvoll und notwendig.

Mit enthalten ist die gesetzliche Haftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk.

Auch der private Gebrauch eines Baukrans fällt unter den Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz besteht, wenn die Bauplanung an einen qualifizierten Dritten (Vertrag mit Architekten oder Bauträger) vergeben wurde, bis zum Abschluss des Bauvorhabens (maximal drei Jahre).

Beachten Sie:

Ansprüche von mithelfenden Personen gegen den Bauherrn sind nicht mitversichert. Deshalb ist es wichtig, die zuständige Berufsgenossenschaft von Eigenleistungen zu unterrichten. Dann sind die am Bau tätigen Personen gesetzlich gegen Unfälle versichert.

Unsere Leistungen im Überblick

Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 15 Mio. €
Öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz 5 Mio. € für alle Schäden
je Versicherungsjahr
Haftpflichtansprüche wegen Senkungen oder Erdrutschungen V
Haftpflichtansprüche aus Sachschäden durch Abwässer V
Allmählichkeitsschäden V
Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren, sonstigen Erdleitungen, elektrischen Freileitungen und Oberleitungen V
Haftpflichtansprüche wegen Erschütterungen durch Rammarbeiten V
Schäden durch den Gebrauch von Kfz bis 6 km/h durch den Bauherrn/-helfer V
Schäden durch den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20 km/h durch den Bauherrn/-helfer V
Abbruch- und Grabearbeiten V
Haftpflicht aus Gewässerschäden bei Kleingebinden bis 100 Liter Inhalt, soweit das Fassungsvermögen 1.000 Liter nicht übersteigt V
Haftpflicht aus Gewässerschäden eines Heizöltanks V
Inhaber eines Flüssiggastanks V
Betrieb regenerativer Energieanlagen (z. B. Balkonkraftwerk, PVA, Solar, Luft, Wasser, Wärme, Windkraft) V
Gegen die versicherten Personen geltend gemachte Schadenersatzansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) V
Verletzung Datenschutzgesetze V

Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

Beitragsrechner
Details

Weitere nützliche Details.

  • Darum ist die Bauherrenhaftpflicht so wichtig.

    Bei der Vergabe eines Bauauftrages wird die Haftung in der Regel vom Bauherrn auf den Bauunternehmer übertragen. Allerdings können Sie als Bauherr immer noch selbst haftbar gemacht werden – wenn beispielsweise der Bauunternehmer leistungsunfähig wird oder er bestimmte Risiken nicht oder nicht ausreichend versichert hat.

    Darüber hinaus droht Ihnen eine Haftung, wenn Sie Verstöße von Bauunternehmern oder Architekten dulden bzw. unzureichend überwachen. Aus diesem Grund sollten Sie keinesfalls blind darauf vertrauen, dass ein Bauunternehmer von sich aus alles Erforderliche veranlasst.

  • Die Versicherungssumme richtig kalkulieren.

    Die Bausumme setzt sich aus allen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Gebäudes entstehen, zusammen. Dazu gehören die gesamten Bauleistungen einschließlich aller Baustoffe und Bauteile sowie die Kosten für Außenanlagen (ohne Gartenanlagen und Bepflanzungen). Auch der Wert von Eigenleistungen ist einzubeziehen.

    Nicht berücksichtigen müssen Sie Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten (Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren), Finanzierungskosten und behördliche Gebühren.

  • Bauleistungsversicherung gegen Zerstörung und Beschädigung während des Baus.

    Schützen Sie sich gegen unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen an Ihrem Bauwerk: Sei es ein Sturm, der das Mauerwerk niederreißt oder Unbekannte, die bereits fest eingebaute Materialien stehlen. Bestens abgesichert sind Sie mit unserer Bauleistungsversicherung.

Entscheiden Sie sich jetzt für die günstige Bauherrenhaftpflichtversicherung der WGV.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung:

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