Hausrat
Die Hausratversicherung der WGV springt ein, wenn Sie Ihre Wohnungseinrichtung beispielsweise nach einem Brand, Einbruch oder Wasserschaden ersetzen müssen.
Wie heißt es so schön: Eigentum verpflichtet. Denn als Eigentümer einer Wohnimmobilie tragen Sie das Haftungsrisiko. Aber auch ein überfluteter Keller, eine zerbrochene Fensterscheibe, Diebstahl oder Vandalismus sind Dinge, die Ihren geliebten vier Wänden widerfahren können. Wir versichern nicht nur Ihr Wohneigentum, sondern auch Ihr darin befindliches Hab und Gut.