Handwerker an Kosten beteiligen:
Neben dem Bauherrn schützt die Bauleistungsversicherung auch alle beteiligten Unternehmer und die Handwerker. Deshalb ist es üblich, den Beitrag für die Bauleistungsversicherung auf alle Beteiligten umzulegen. Ein entsprechender Hinweis im Leistungsverzeichnis ist dafür allerdings Voraussetzung.