Die Autoversicherung der WGV.

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Die Autoversicherung der WGV.

Die Autoversicherung der WGV belegt einen Spitzenplatz mit bestem Schutz, umfassendem Service und großer Erfahrung bei günstigsten Preisen. Bei uns bekommen Sie genau die Leistungen, die Sie brauchen und können den Versicherungsschutz für Ihr Auto flexibel gestalten und erweitern: Teil- oder Vollkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung, Schutzbrief, Fahrerschutzversicherung, Kfz-Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Ausland-Schadenschutz oder Rabattschutz – wir haben für Sie das passende Angebot!

Wir wurden erneut für unser gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und unsere Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Kein Wunder, schließlich sparen Sie mit einem Wechsel zur WGV bis zu 50%.

In nur 3 Schritten zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB):
1. Beitrag berechnen
2. Direkt online abschließen
3. eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Fahrzeugs ausdrucken

Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz)
Fahrzeug verkauft?

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Die WGV bester Kfz-Versicherer und günstigster Anbieter!
Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2024

Einführung

Warum eine Kfz-Versicherung so wichtig ist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – aus gutem Grund. Denn wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall verursachen und dabei andere zu Schaden kommen, müssten Sie den Fremdschaden sonst aus eigener Tasche bezahlen.

Laut Stiftung Warentest können Autofahrer mit einer preisgünstigen Kfz-Police mehrere hundert Euro sparen. Unsere Kunden können das bestätigen.

Stiftung Warentest Online-Themenseite Autoversicherung
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Beispiele

4 Beispiele, bei denen die WGV Kfz-Versicherung sich bezahlt macht:

1.

Sie haben als Fahrer einen Autounfall verursacht. Das Opfer trägt dauerhafte gesundheitliche Schäden davon und ist nicht mehr erwerbstätig. Wir bezahlen bis zu 15 Mio. Euro für die geschädigte Person.

2.

In einen von Ihnen verursachten Unfall ist ein Tanklastzug verwickelt, durch den erhebliche weitere Schäden angerichtet werden. Die WGV trägt auch die Sanierungskosten von Umweltschäden.

3.

Ein plötzlich auftretender Hagelschauer beschädigt Ihr Autodach und die Motorhaube. Unsere Teilkaskoversicherung kommt für die Reparaturkosten auf.

4.

Der Akku Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs brennt. Hierdurch können hohe Löschkosten entstehen, die beitragsfrei mitversichert sind.

Vorteile

Überzeugende Gründe für Ihre Kfz-Versicherung bei der WGV.

Sondereinstufung für Zweitwagen
Wenn Sie ein zusätzliches Auto bei uns versichern, stufen wir Ihren Zweitwagen günstiger ein.
Mallorca-Police
Im OPTIMAL-Tarif ist auch der Haftpflichtschutz für den Gebrauch von Mietwagen im europäischen Ausland enthalten.
Mitversicherung Zubehör Elektrofahrzeug
In der Teilkaskoversicherung ist bereits im BASIS-Tarif das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert.
SmartRepair-Reparaturen
Sie können im OPTIMAL-Tarif mit Vollkasko diesen Service für Kfz-Kleinschäden einmal jährlich für nur 50 € Selbstbeteiligung nutzen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird dabei nicht zurückgestuft.
GAP-Deckung
Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein kreditfinanziertes oder ein Leasing-Fahrzeug? Dann ersetzen wir im OPTIMAL-Tarif während der Laufzeit des Leasing- oder Kreditvertrags bei Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs den noch offenen Leasing- oder Finanzierungs-Restbetrag.

Berechnen Sie jetzt Ihren günstigen Beitrag!

Mit MeineWGV 5% Beitrag sparen!

Auf MeineWGV können Sie sich ab sofort Jahr für Jahr satte 5 Prozent Rabatt auf Ihre bei uns versicherten Pkw in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung sowie auf Ihre Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung sichern. Wie das geht? Ganz einfach: Je mehr WGV Versicherungsprodukte Sie haben, desto mehr Rabatte erhalten Sie!

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Günstige Versicherung für Fahranfänger

Mit der neuen WGV YoungDriver-Versicherung bieten wir jungen Leuten ab 17 ohne eigenes Fahrzeug eine günstige Alternative zum kostspieligen Fahrereinschluss: Schon für 250 € im Jahr** können Sie alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge (Ausnahme: Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif) fahren. Und für alle Fälle ist auch eine Fahrerschutzversicherung mit dabei.

Leistungen

Zuverlässiger Schutz, der zu Ihrem Leben passt.

Wählen Sie zwischen zwei Tarifen: OPTIMAL oder BASIS. Der äußerst günstige BASIS-Tarif bietet Ihnen eine solide Grundabsicherung.

Mit dem OPTIMAL-Tarif erhalten Sie einen perfekten Rundumschutz mit hervorragendem Preis-Leistungsverhältnis.

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Das bieten wir Ihnen:

  • Kfz-Haftpflicht.

    • Schutz vor finanziellen Folgen bei Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen.
    • 100 Mio. € Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden bis zu 15 Mio. € je geschädigter Person).
    • Gültig in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU.
    • Mallorca-Police im OPTIMAL-Tarif enthalten.
      Ein Unfall mit dem Mietwagen im Urlaub kann teuer werden. Oft sind die Haftpflicht-Versicherungssummen in anderen Ländern zu niedrig, um den Schaden zu begleichen. Die Differenz müssten Sie aus eigener Tasche zahlen. Hier greift die Mallorca-Police europaweit und ohne zeitliche Begrenzung.

    BASIS-Tarif OPTIMAL-Tarif
    Mallorca-Police - V
    Schutzbrief möglich V V
    Rückstufung im Schadenfall regelmäßig stärkere Beitragserhöhung regelmäßig geringere Beitragserhöhung

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Teilkasko.

    BASIS-Tarif OPTIMAL-Tarif
    Wildschaden nur Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz V
    Brand, Explosion V V
    Kurzschluss an der Verkabelung (inkl. Folgeschäden) bis 3.000 € bis 20.000 €
    Glasbruch, inkl. Vignetten und Umweltplakette V V
    Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch V V
    Sturm (bereits ab Windstärke 7), Hagel, Blitzschlag inkl. Überspannungsschäden V V
    Weitere Naturgewalten (Lawinen, Muren, Erdsenkung, Erdbeben oder Vulkanausbruch) - V
    Schäden durch Tierbiss (inkl. Folgeschäden bis 20.000 €) - V
    Verzicht auf Abzug neu für alt (z.B. bei fest eingebauten Navigationssystemen) Der Neupreis wird erstattet, nicht nur der Zeitwert V V
    Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen innerhalb von 6 Monaten innerhalb von 24 Monaten
    Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen - innerhalb von 24 Monaten
    Weitgehender Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit V V
    Austausch der Tür- und Lenkradschlösser nach Entwendung der Fahrzeugschlüssel (bei Wohnungseinbruch oder Beraubung), inkl. Ersatzschlüssel und Neucodierung - V
    Entsorgungskosten bei Totalschaden (inkl. Akku bei Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugen) - V
    Wandladestation, Ladegerät, -kabel, Induktionsladeplatte V V
    Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung
    (bei beschädigtem Akku, inkl. Abschlepp- oder Transportkosten)
    - bis 1.500 €
    Fahrzeuglagerung bei drohender Entzündung (z. B. Wassercontainer) - V
    Fahrzeugabstellung/Quarantäneabstellplatz - bis 14 Tage
    Ausbau- und Verbringungskosten des Akkus - bis 3.000 €
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    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Vollkasko.

    Die Vollkaskoversicherung enthält die komplette Teilkasko sowie folgende Leistungen:

    BASIS-Tarif OPTIMAL-Tarif
    Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall V V
    Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus) V V
    Rückstufung im Schadenfall regelmäßig stärkere Beitragserhöhung regelmäßig geringere Beitragserhöhung
    Eigenschäden - V
    SmartRepair (Parkschadenschutz), Schadenhöhe bis 200 € - 1x jährlich
    GAP-Deckung - V
    Schlinger-Deckung bei Pkw - V
    Allgefahrenversicherung für den Akku (bei Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugen) - V
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    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert. Mit einem Strich versehene Leistungen sind im Tarif nicht versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Sparen mit Kasko SELECT.

    Wenn Sie Ihr Auto nach einem Schaden in einer Werkstatt aus unserem Werkstattnetz reparieren lassen, sparen Sie bares Geld. Denn die Kostenvorteile durch schnelle Abläufe und Großkundenkonditionen geben wir als Beitragsermäßigung an Sie weiter.

    Wir arbeiten mit geprüften und zertifizierten Werkstätten zusammen, die hohe Qualitätsstandards erfüllen. Für die fachgerechte Reparatur werden Originalersatzteile verwendet. Wir bieten Ihnen zudem 6 Jahre Garantie auf die Fahrzeugreparaturen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit uns.

    So funktioniert Kasko SELECT:
    Im Schadenfall rufen Sie uns an – am besten direkt von der Unfallstelle. Wir nennen Ihnen mehrere Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe, in einer davon lassen Sie Ihr Fahrzeug dann reparieren.

    Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, nicht verkehrssicher oder beträgt die Entfernung zwischen Ihrem Wohnsitz und der Werkstatt mehr als 15 km, vermitteln wir den Transport auf unsere Kosten. Dies gilt übrigens auch für den Rücktransport zu Ihnen nach Hause nach der Reparatur.

    Auf Wunsch erhalten Sie über unsere Partnerwerkstatt einen Mietwagen zu sehr günstigen Konditionen.

  • Mit dem Schutzbrief noch sicherer unterwegs.

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    Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt der Schutzbrief für Ihre optimale Absicherung. Er deckt alle Kosten ab, die Ihnen im In- und Ausland durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen.

    Ihre Schutzbrief-Leistungen:

    • 24-Stunden-Notruf-Telefon
    • Pannen- und Unfallhilfe (als Panne gilt bei Elektrofahrzeugen auch ein leerer Akku)
    • Bergen und Abschleppen (kann ein Elektrofahrzeug an der Schadenstelle wegen eines leeren Akkus nicht fahrbereit gemacht werden, vermitteln wir das Abschleppen zur nächstgelegenen Ladestation)
    • Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Totalschaden
    • Ersatzteilversand und Fahrzeugrücktransport
    • Übernachtung/Mietwagen
    • Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
    • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
    • Finanzielle Überbrückung im Notfall
    • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
    • Krankenbesuch und Krankenrücktransport
    • Kinderrückholung
    • Fahrzeugschlüssel- und Sehhilfen-Versand
    • Reiserückruf und Rückreise in besonderen Fällen

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Zusatzleistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

    In der Teilkaskoversicherung ist im BASIS- und im OPTIMAL-Tarif das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Exklusiv im OPTIMAL-Tarif bezahlen wir beispielsweise bei beschädigtem Akku die Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung inkl. Abschlepp- oder Transportkosten. Bei drohender Entzündung kommen wir für die Fahrzeugabstellung (Quarantäneplatz) bzw. Fahrzeuglagerung (Wassercontainer o. Ä.) auf. Bei defektem oder zerstörtem Akku tragen wir die Kosten für Ausbau und Verbringung. Im OPTIMAL-Tarif ist in der Vollkaskoversicherung zusätzlich ein Allgefahrenschutz für den Fahrzeugakku inklusive.

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Details

Sinnvolle Zusatzleistungen zur Kfz-Versicherung.

  • Rabattschutz im Schadenfall.

    Der Rabattschutz sichert Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall. Mit dem Rabattschutz ist ein Schaden pro Jahr frei. Das heißt, Sie werden trotz eines Schadens im Folgejahr in die nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse weitergestuft.

    Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag sich mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 befindet. Sondereinstufungen können wir leider nicht berücksichtigen. Den Rabattschutz können Sie für die Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung abschließen.

  • Kfz-Unfallversicherung.

    Unsere Kfz-Unfallversicherung schützt Sie als Fahrer sowie alle Mitfahrer vor möglichen finanziellen Belastungen, die durch einen Unfall entstehen – auch im Ausland.

    Diese Leistungen gehören zur Kfz-Unfallversicherung der WGV:

    • Als Fahrer sind Sie im Invaliditätsfall finanziell abgesichert.
    • Eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ist inklusive.
    • Auch alle weiteren Insassen sind geschützt. Vor allem bei einer teilweisen oder auch vollständigen Invalidität ist das eine wichtige finanzielle Absicherung.

    Was bedeutet Invalidität und wie wird diese festgestellt?
    Invalidität ist die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt festzustellen. Wir geben hierzu ein ärztliches Gutachten in Auftrag.

    Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung beachtet werden?
    Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen.

    Welcher Betrag wird geleistet?
    Sie erhalten die mit Ihnen vereinbarten Geldbeträge bei Invalidität oder Tod. Es erfolgt eine Einmalzahlung für die betroffenen Fahrzeuginsassen. Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Heilbehandlungskosten.

    Wie schnell erfolgt die Leistung?
    Sobald die Invalidität durch einen Arzt festgestellt ist, errechnen wir die Invaliditätsleistung und leisten die Zahlung. Im Todesfall leisten wir an die Erben, sobald uns der Erbschein vorgelegt wird.

  • Fahrerschutzversicherung.

    Unser Fahrerschutz sichert Sie als Fahrer bei Unfällen ab, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Der Schutz besteht für alle berechtigten Fahrer. Personenschäden sind bis zu 15 Mio. Euro versichert – also ein Vielfaches einer normalen Unfallversicherung.

    Zu den versicherten Leistungen zählen beispielsweise:

    • Verdienstausfall des Fahrers
    • Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
    • Schmerzensgeld
    • Hinterbliebenenrente

    Welche Voraussetzungen bestehen für eine Entschädigung?
    Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.

    Kann eine Fahrerschutzversicherung für Motorräder abgeschlossen werden?
    Nein. Die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw und Campingfahrzeuge vereinbart werden.

    Welche Auswirkungen hat es, wenn (auch) ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist?
    Soweit gegenüber Dritten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens besteht, leisten wir nicht. Wir leisten nur für den verbliebenen Teil, für den der Dritte nicht haftet.

    Werden die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzt?
    Nein. Rechtsanwaltskosten sind nicht versichert.

  • Ausland-Schadenschutz.

    Sie haben einen unverschuldeten Autounfall im Ausland, wo auch das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen ist. Anstatt sich mit der gegnerischen Versicherung abzumühen, können Sie Ihre Ansprüche ganz bequem und nach deutschem Recht bei uns geltend machen. Geschützt sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle berechtigten Fahrzeuginsassen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs.

    Worauf müssen Sie im Schadensfall achten?
    Führen Sie im Handschuhfach einen Europäischen Unfallbericht mit, füllen Sie diesen am Unfallort mit dem Unfallverursacher aus und unterzeichnen diesen. Verständigen Sie zusätzlich immer die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt. Und machen Sie Bilder der Unfall-Endstände der Fahrzeuge und der Schäden mit Ihrem Smartphone.

    In welchen Ländern und bei welcher Art von Auslandsaufenthalten gilt die Ausland-Schadenschutz-Versicherung?
    Innerhalb der europäischen Union, in Andorra, Großbritannien einschl. Nordirland, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, in der Schweiz und dem europäischen Teil der Türkei. Versichert sind Reisen und Auslandsaufenthalte bis zur Dauer von drei Monaten. Bei einem länger andauernden Aufenthalt im Ausland endet der Versicherungsschutz nach drei Monaten. Diese Frist wird jedoch unterbrochen und beginnt erneut, wenn Sie kurzfristig, etwa zu einem Besuch, für mehrere Tage nach Deutschland zurückkehren.

    Kommt es zu einer Rückstufung?
    Nein. Die Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung führt zu keiner Erhöhung Ihrer Prämie.

    Was ist der Nutzen dieser Versicherung?
    Unsere Erfahrung ist, dass die Abwicklung eines internationalen Schadens für Sie als Privatperson schwierig ist. Die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung ist wegen sprachlicher Barrieren sowie des anderen Versicherungsrechtes zeitaufwändig und es vergehen oft mehrere Monate bis die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anerkennt. Die Höhe Ihres Anspruches wird nach dem Recht des Unfalllandes beurteilt und fällt insbesondere im Sachschaden geringer aus, als im deutschen Recht. Dessen Anwendung stellen Sie bei Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung hingegen sicher. Wir übernehmen Ihren unfallbedingten Schaden unkompliziert und zeitnah, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, und setzen uns im Regressweg sodann mit der gegnerischen Versicherung auseinander.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung:

Sie wollen noch mehr zur Kfz-Versicherung der WGV wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • Wie ist mein ukrainisches Fahrzeug in Deutschland versichert?

    Aufgrund des Kriegsgeschehens in der Ukraine hatten sich die Deutschen Versicherer im März 2022 darauf verständigt, für jene Betroffenen, die mit ihrem privaten Pkw aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind und über keine hier geltende Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, mögliche Kfz-Haftpflichtschäden unentgeltlich bis zum 31.05.2022 abzusichern. Generell schützt Sie die KFZ-Haftpflichtversicherung vor Schadenersatzansprüchen, wenn mit Ihrem Fahrzeug Andere zu Schaden kommen. Seit dem 01.06.2022 bietet die WGV Versicherung den Abschluss einer Grenzversicherung an.

    Ihr Fahrzeug ist haftpflichtversichert, wenn…

    … Sie für Ihr Fahrzeug eine gültige Internationale Versicherungskarte (IVK) Ihrer ukrainischen Versicherung oder eine gültige Grenzversicherung abgeschlossen haben und sich Ihr Fahrzeug noch nicht länger als ein Jahr in Deutschland befindet.

    Was ist zu tun, wenn mein Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist?

    Sie können bei Ihrer ukrainischen Kfz-Versicherung eine Internationale Versicherungskarte (IVK) anfordern. Sollten Sie diese nicht erhalten, können Sie eine Grenzversicherung abschließen, sofern sich Ihr Fahrzeug noch nicht länger als ein Jahr in Deutschland befindet.

    Für Anfragen zum Abschluss einer Grenzversicherung für die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie sich gerne unter der Telefonnummer 0711 1695-1400 an unsere WGV Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.

    Hinweis: Sollte sich Ihr Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland befinden, ist eine deutsche Zulassung erforderlich. Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie unter der Telefonnummer 0711 1695-1400 . Gerne berechnen wir Ihnen ein Angebot.

  • Wozu benötige ich die Versicherungsbestätigung (eVB) und wie beantrage ich diese?

    Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bestätigt den bestehenden Versicherungsschutz gegenüber der Zulassungsstelle. Sie benötigen in folgenden Fällen eine Versicherungsbestätigung:

    • Neuzulassung oder Wechsel Ihres Fahrzeugs
    • Umschreibung Ihres Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter
    • Wiederzulassung Ihres bereits abgemeldeten Fahrzeugs
    • Wechsel des Kennzeichens oder Wohnortwechsel außerhalb des bisherigen Zulassungsbezirks

    Sie erhalten die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) telefonisch unter 0711 1695-1400 , online nachdem Sie einen Antrag auf Kfz-Versicherung gestellt haben oder persönlich in einem unserer Kundenservicezentren oder bei unserem Vermittler in Ihrer Nähe.

  • Kann ich bei einem Umzug mein bisheriges Kfz-Kennzeichen behalten?

    Ja, Sie können Ihr altes Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie dies der Zulassungsstelle am neuen Wohnort unverzüglich mitteilen und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) zur Berichtigung vorlegen müssen.

    Möchten Sie jedoch ein neues Kennzeichen, müssen Sie einen neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) notwendig. Das alte Kennzeichen muss daraufhin der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.

  • Darf ich ohne Kennzeichen auf die Zulassungsstelle fahren?

    Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Fahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
    Für Zulassungsfahrten gibt es eine Ausnahmeregelung. Eine Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen:

    • …muss im Zusammenhang mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs stehen. Beispielsweise die Rückfahrt von der Zulassungsstelle nach Entfernung der Stempelplakette (Abmeldung), die Anbringung der Stempelplakette auf dem Kennzeichen (Anmeldung) oder die Fahrt zum TÜV.
    • …muss immer auf dem direkten Hin- und Rückweg erfolgen.
    • …darf nur erfolgen, sofern die zuständige Zulassungsstelle bereits vorab ein ungestempeltes Kennzeichen für das Fahrzeug zugeteilt hat und dieses am Auto ordnungsgemäß angebracht ist.
    • …ist regional beschränkt, d.h. nur innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem angrenzenden Zulassungsbezirks möglich. Für weitere Auskünfte fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle nach.
    • …dürfen nur mit gültigen Fahrzeugpapieren stattfinden.
    • …hier gilt nur der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung.

    WICHTIG: Gilt nicht für Fahrten, für die ein Kurzzeitkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen erforderlich ist. Rote Kennzeichen sind Überführungskennzeichen, die ausschließlich von Händlern, Sachverständigen und Oldtimer-Sammlern genutzt werden dürfen.

  • Wann benötige ich ein Kurzzeitkennzeichen?

    Fall 1:
    Sie kaufen sich ein neues Auto und müssen dieses erst noch abholen? Für diesen Fall stellen wir Ihnen gerne eine elektronische Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen aus. Sollten Sie im Anschluss Ihr Fahrzeug bei uns versichern, verrechnen wir das Kurzzeitkennzeichen mit Ihrem Hauptvertrag. Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der 0711 1695-1400 an den Kfz-Fachbereich der WGV.
    Versichern Sie das Fahrzeug im Anschluss nicht bei uns, kostet das Kurzzeitkennzeichen einmalig 80,00 EUR (Kfz-Haftpflicht) oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko).

    Fall 2:
    Wenn Sie Ihr altes Kennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug übertragen, und Sie das alte Fahrzeug noch überführen müssen, benötigen Sie für Ihr altes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen. Hierfür berechnen wir Kosten in Höhe von einmalig 80,00 EUR oder 160,00 EUR (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko). Wenden Sie sich hierzu bitte telefonisch unter der 0711 1695-1400 an den Kfz-Fachbereich der WGV.

  • Was passiert, wenn ich mein Fahrzeug außer Betrieb setze?

    Sobald uns die Mitteilung der Zulassungsstelle über die Stilllegung vorliegt, rechnen wir Ihren Vertrag ab. Gleichzeitig gewähren wir Ihnen weiterhin beitragsfreien Versicherungsschutz über die Ruheversicherung.

    Der Ruheversicherungsschutz umfasst:

    • die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder Teilkasko bestand
    • die Kfz-Umweltschadenversicherung

    Während der Dauer der Ruheversicherung muss Ihr Fahrzeug in einem Einstellraum (z.B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.

    Ein umfriedeter Abstellplatz bedeutet:
    Das Gelände muss gegenüber Außenstehenden so abgegrenzt sein, dass diese erkennen können, dass ein Betreten ohne Erlaubnis nicht erwünscht ist. Dies betrifft Abstellplätze, die von Zäunen, Mauern oder Hecken umgeben bzw. durch eine Kette abgetrennt sind. Bei offenen Höfen oder einem Carport trifft dies nicht zu.

    Ihr Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    Wenn Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder anmelden, haben wir das Recht, den Vertrag bei uns fortzusetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.

    Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen haben außerhalb der Saison auch Versicherungsschutz im Rahmen der Ruheversicherung.

  • Was passiert, wenn ich meinen Versicherungsbeitrag nicht bezahle?

    Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, können wir rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. Die hinterlegte Versicherungsbestätigung (eVB) wird bei der Zulassungsstelle entzogen, dies führt zur Zwangsstilllegung Ihres Fahrzeuges.

    Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlt, kündigen wir Ihren Vertrag aufgrund der Nichtzahlung. Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird auch hier die Zulassungsstelle informiert und es kommt zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs.

  • Kann ich meine Kfz-Versicherung bei der Steuer angeben?

    Ja. Steuerlich absetzbar sind allerdings nur die Kfz-Haftpflicht- und Insassenunfallversicherung für Angestellte, die Kaskoversicherung auch für Selbständige. Die Versicherungsbeiträge können Sie aus der Jahresrechnung entnehmen.

  • Ist der Akku bei meinem Elektrofahrzeug mitversichert?

    Der Akku Ihres Elektrofahrzeugs ist im Rahmen der Kaskoversicherung beitragsfrei mitversichert.
    Schäden, die durch den Akku oder durch das Fahrzeug entstehen, z.B. der Schaden an einer fremden Ladesäule, sind im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert.

  • Saisonkennzeichen und TÜV-Termin.

    Liegt der Termin für die Hauptuntersuchung außerhalb der Saison, kann das Fahrzeug im ersten Monat des folgenden Saisonzeitraumes zur Hauptuntersuchung gebracht werden.

  • Führerschein mit 17- begleitetes Fahren.

    Haben Sie in Ihrem Vertrag einen Nutzer mit „begleitetem Fahren ab 17“ berücksichtigt, bedarf es keiner weiteren Mitteilung durch Sie, wenn dieser das begleitete Fahren beendet hat.
    Weitere Informationen zum Thema "begleitetes Fahren ab 17" erhalten Sie auch in unserem Ratgeberartikel .

  • Was verstehe ich unter Eigenschäden?

    Wir leisten in der Vollkasko im OPTIMAL-Tarif auch für Sachschäden, die Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen beim Gebrauch des versicherten Fahrzeugs verursachen. Abgedeckt sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kfz, an Ihnen gehörenden Gebäuden (z.B. Garagentor) und an Ihren sonstigen Sachen.

Infomaterial

Alle Informationen zum Download.



Vertragsbedingungen

Auf Wunsch senden wir Ihnen das Infomaterial auch gerne per E-Mail oder Post zu.
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* Kfz-Versicherung für PKW: Beitrag bei monatlicher Zahlweise, BASIS Select, Angestellter im öffentlichen Dienst, Smart EQ ForTwo (2222/ADL), Zulassung in 26725 Emden, Erstzulassung und Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 12.11.2024 (Neuwagen), jährliche Fahrleistung 6.000 km, Einzelgarage, Einfamilienhaus, der jüngste Fahrer ist 41 Jahre alt (01.01.1983), SF 23, ohne Schutzbrief, Vollkasko 300 € / Teilkasko 150 € Selbstbeteiligung, Versicherungsbeginn 12.11.2024, inkl. gesetzlicher Versicherungssteuer, Stand: 12.11.2024

** jährliche Zahlweise, einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer von zzt. 19 %, Stand: 16.05.2024

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