Sie haben einen unverschuldeten Autounfall im Ausland, wo auch das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen ist. Anstatt sich mit der gegnerischen Versicherung abzumühen, können Sie Ihre Ansprüche ganz bequem und nach deutschem Recht bei uns geltend machen. Geschützt sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle berechtigten Fahrzeuginsassen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs.
Worauf muss ich im Schadenfall achten?
Führen Sie im Handschuhfach einen Europäischen Unfallbericht mit, füllen Sie diesen am Unfallort mit dem Unfallverursacher aus und unterzeichnen Sie ihn. Verständigen Sie zusätzlich immer die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt. Und machen Sie Bilder der Unfall-Endstände der Fahrzeuge und der Schäden mit Ihrem Smartphone.
In welchen Ländern und bei welcher Art von Auslandsaufenthalten gilt die Ausland-Schadenschutz-Versicherung?
Innerhalb der europäischen Union, in Andorra, Großbritannien einschl. Nordirland, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, in der Schweiz und dem europäischen Teil der Türkei. Versichert sind Reisen und Auslandsaufenthalte bis zu einer Dauer von drei Monaten. Bei längeren Auslandsaufenthalten endet der Versicherungsschutz nach drei Monaten. Diese Frist wird jedoch unterbrochen und beginnt erneut, wenn Sie kurzfristig, etwa zu einem Besuch, für mehrere Tage nach Deutschland zurückkehren.
Kommt es zu einer Rückstufung?
Nein, die Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung führt zu keiner Prämien-Erhöhung.
Was ist der Nutzen dieser Versicherung?
Unsere Erfahrung ist, dass die Abwicklung eines internationalen Schadens für Sie als Privatperson schwierig sein kann. Die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung ist aufgrund sprachlicher Barrieren sowie des anderen Versicherungsrechtes zeitaufwändig und es vergehen oft mehrere Monate, bis die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anerkennt. Die Höhe Ihres Anspruches wird nach dem Recht des Unfalllandes beurteilt und fällt insbesondere im Sachschaden geringer aus als im deutschen Recht. Dessen Anwendung stellen Sie bei Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung hingegen sicher. Wir übernehmen Ihren unfallbedingten Schaden unkompliziert und zeitnah, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, und setzen uns im Regressweg mit der gegnerischen Versicherung auseinander.