Die Quad- und landwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung der WGV.

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Die Quad- und landwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung der WGV.

Sie sind stolzer Besitzer eines Quads für regelmäßige Ausfahrten oder Sie besitzen zum Beispiel einen Traktor für Ihre Land- oder Forstwirtschaft? Dann haben wir mit unserer Quad- und landwirtschaftlichen Zugmaschinen-Versicherung genau den Versicherungsschutz, den Sie brauchen. Je nach Fahrzeuggewicht, Fahrleistung und Nutzung stufen wir Ihr vierrädriges Sonderfahrzeug entsprechend ein, damit Sie besonders gut abgesichert sind. Bei uns finden Sie nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, sondern weitere umfangreiche Versicherungen für Ihr Fahrzeug. Für alle, die Ihr Vierrad lieber gleich gut versichern: Die passende Versicherung ist nur noch ein paar Klicks entfernt.

In nur 3 Schritten zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für Ihr Sonderfahrzeug:
1. Beitrag berechnen
2. Direkt online abschließen
3. eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Fahrzeugs ausdrucken

Quad-Versicherung bis 15 kW:
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Landwirtschaftliche Zugmaschine / Quad über 15 kW:
Schwarzes Kennzeichen: Beitrag berechnen
Grünes Kennzeichen: Beitrag berechnen

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) zusammengestellt.

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Quad

Was zählt als Quad?

Quads sind nicht nur ein richtiger Hingucker, sondern auch ordentliche Kraftpakete. Die vierrädrigen Fahrzeuge mit Platz für eine oder sogar für zwei weitere Personen sorgen für Fahrspaß und Freudentränen. Ob auf dem Asphalt oder im freien Gelände: Damit Ihr Quad oder auch ATV (All Terrain Vehicle) richtig in Fahrt kommt, müssen Sie es nur entsprechend zulassen und versichern.

Im Grunde gilt bei der Zulassung folgender Grundsatz:

Bis maximal 15 kW werden die Sonderfahrzeuge als Quad zugelassen. Bringt Ihr Quad mehr als 15 kW auf die Leistungsanzeige, erfolgt die Einstufung und Zulassung als LOF (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine). Je nach Zulassungsart benötigen Sie eine entsprechende Versicherungsbestätigung. Die bekommen Sie zum Beispiel bei der WGV - mit besonders guten Leistungen zu besonders günstigen Beiträgen.

Übrigens: Für Ihr Quad erfolgt die Einstufung zu Beginn immer in die Schadenfreiheitsklasse 0. Mit jedem schadenfreien Jahr steigt das Fahrzeug in der Schadenfreiheitsklasse weiter nach oben und Ihr Beitrag weiter nach unten. Eine hohe Schadenfreiheitsklasse kann zum Beispiel auch auf ein anderes Quad übertragen werden.

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Landwirtschaftliche Zugmaschine

Was zählt als landwirtschaftliche Zugmaschine?

Wie der Name schon vermuten lässt, sind landwirtschaftliche Zugmaschinen oder Anhänger unter anderem: Zugmaschinen, Raupenschlepper, Anhänger, Traktoren oder Ackerschlepper. Diese Sonderfahrzeuge werden meist in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt und als solche zugelassen. Auch Quads beziehungsweise ATVs, die über 15 kW Leistung haben oder in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden, stufen wir bei uns als Zugmaschine ein. Wer jetzt an Mähdrescher oder andere Schwergewichte denkt: das sind in der Regel selbstfahrende Arbeitsmaschinen und diese werden gegebenenfalls anders eingestuft und versichert.

Was Sie noch wissen sollten:

Einige Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft, wie beispielsweise Traktoren oder forst- und landwirtschaftlich genutzte Anhänger und Arbeitsgeräte, können ein grünes Kfz-Kennzeichen führen – und sind damit von der Kfz-Steuer befreit. Die Versicherungspflicht entfällt jedoch nicht. Außerdem müssen Sie mindestens eine Haftpflichtversicherung bei der Zulassung vorweisen. Alle anderen Fahrzeuge, die die entsprechenden Kriterien nicht erfüllen, erhalten ein schwarzes Kfz-Kennzeichen und sind nicht von der Kfz-Steuer befreit.

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Leistungen

Haftpflichtversicherung.

Verursachen Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall, kann das zu erheblichen finanziellen Folgen führen. Vor allem dann, wenn eine andere Person zu Schaden kommt und dadurch möglicherweise dauerhafte gesundheitliche Schäden erleidet. Damit Sie vor den Kosten optimal geschützt sind, schreibt der Gesetzgeber eine Kfz-Haftpflichtversicherung vor. Diese greift zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Quad oder Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine unbeabsichtigt ein anderes Fahrzeug beschädigen – und ist in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU gültig.

Teilkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung bietet deutlich mehr Sicherheit und damit eine preiswerte Grundabsicherung. Wir empfehlen Sie für jedes Quad und jede landwirtschaftliche Zugmaschine. Sie kann mit und ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden und greift unter anderem bei:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, unbefugtem Gebrauch oder Raub
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Naturgewalten
  • Kurzschluss (an der Verkabelung) inklusive Folgeschäden bis 20.000 Euro
  • Glasbruch

Vollkaskoversicherung.

Vor allem für alle neuwertigen und gut erhaltenen Quads bzw. landwirtschaftlichen Zugmaschinen lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung, denn diese bietet mit ihren vielen Leistungen umfangreichen Schutz:

  • Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
  • Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
  • Transport auf einer Fähre

Schadenfälle

Zwei Beispiele, bei denen Sie mit der WGV Versicherung fein raus sind.

1.

Sie nutzen das gute Sommerwetter für eine längere Ausfahrt mit Ihrem Quad. Als Sie gerade auf einer ungeschützten Landstraße unterwegs sind, schlägt das Wetter plötzlich um. Auf ein krachendes Donnerwetter folgt prasselnder Hagel. Bis Sie sich unterstellen können, hat Ihr Quad schon etliche Dellen und Beulen durch Hagelkörner.

2.

Für Forstarbeiten in Ihrem Waldstück sind Sie mit Ihrem ATV auf einer nahegelegenen, schmalen Straße unterwegs. In einer uneinsichtigen Kurve kommt Ihnen ein Holztransporter entgegen. Beide weichen aus, doch mit Spiegel und Lenker zerkratzen Sie den Lack des anderen Fahrzeugs.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Quad- und landwirtschaftlichen Zugmaschinen-Versicherung.

Sie wollen noch mehr zur Quad- und landwirtschaftlichen Zugmaschinen-Versicherung der WGV wissen? Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst – und beantwortet.

  • Ist meine Quad- und landwirtschaftliche Zugmaschinen-Versicherung auch außerhalb von Deutschland gültig?

    Fahrten innerhalb von Europa sind natürlich möglich, das Fahrzeug darf aber nicht dauerhaft im Ausland verbleiben. Fordern Sie für diese Fahrten eine kostenfreie Internationale Versicherungskarte an.

  • Wann benötige ich ein grünes, wann ein schwarzes Kennzeichen?

    Ein grünes Kennzeichen wird benötigt, wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zweck, z.B. der Landwirtschaft, nutzen. Ihr Fahrzeug ist damit von der Kfz-Steuer befreit.

    Ein schwarzes Kennzeichen benötigen Sie, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht zu beruflichen Zwecken in der Landwirtschaft nutzen. Damit sind Sie nicht von der Kfz-Steuer befreit.

  • Wer darf mein Quad oder meine landwirtschaftliche Zugmaschine fahren?

    Der Fahrerkreis ist bei einem Vertrag für Sondermaschinen nicht relevant. Das heißt, alle Personen, die eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, dürfen mit Ihrem Quad oder Ihrer landwirtschaftlichen Zugmaschine im Straßenverkehr fahren und genießen vollen Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.

  • Darf ich mit meinem Quad auf der Autobahn fahren?

    Fährt Ihr Quad oder Ihre landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h, können Sie damit auf deutschen Autobahnen fahren – vorausgesetzt Sie haben einen gültigen Führerschein. Die Mindestgeschwindigkeit schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. Außerdem muss Ihr Fahrzeug zugelassen und versichert sein.

  • Gibt es Sicherheitsvorschriften, die ich beachten muss?

    Ja. Für das Fahren von Quads im Straßenverkehr gilt die Helmpflicht zu Ihrer Sicherheit – auch für einen etwaigen Beifahrer. Denn die StVo schreibt vor: Für offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h muss während der Fahrt ein Schutzhelm getragen werden. Eine Helmpflicht gilt nicht, wenn das Fahrzeug vorgeschriebene Sicherheitsgurte vorweist. Außerdem müssen Sie ein Warndreieck mit sich führen. Setzen Sie Ihr Fahrzeug als Zugmaschine in der Land- und Forstwirtschaft ein, dann besteht sogar eine Warnwestenpflicht. Einen Verbandskasten müssen Sie dann mitführen, wenn Sie Ihr Quad nicht als Zugmaschine in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einsetzen.