Unser Fahrerschutz sichert Sie als Fahrer bei Unfällen ab, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Der Schutz besteht für alle berechtigten Fahrer. Personenschäden sind bis zu 15 Millionen € versichert – also ein Vielfaches einer normalen Unfallversicherung.
Zu den versicherten Leistungen zählen beispielsweise:
- Verdienstausfall des Fahrers
- Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
- Schmerzensgeld
- Hinterbliebenenrente
Welche Voraussetzungen bestehen für eine Entschädigung?
Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von sechs Monaten nach dem Unfall.
Kann eine Fahrerschutzversicherung für Motorräder abgeschlossen werden?
Nein, die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw und Campingfahrzeuge vereinbart werden.
Welche Auswirkungen hat es, wenn (auch) ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist?
Soweit gegenüber Dritten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens besteht, leisten wir nicht. Wir leisten nur für den verbliebenen Teil, für den der Dritte nicht haftet.
Werden die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzt?
Nein, Rechtsanwaltskosten sind nicht versichert.