Nach einem Fahrraddiebstahl ist ein Beleg notwendig, der bestätigt, dass Sie das gestohlene Fahrrad besessen haben. Bei einem Neukauf sollten Sie daher stets die Quittung aufbewahren. Liegt kein Kaufbeleg oder Fahrradpass vor, besteht nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn ein anderweitiger Nachweis vorgelegt werden kann. Hilfreiche Unterlagen sind zum Beispiel Fotos von Ihrem Fahrrad. Bei gebrauchten Fahrrädern empfiehlt es sich, einen Kaufvertrag aufzusetzen und einen Fahrradpass bei der Polizei ausstellen zu lassen. Die Registrierung bei der Polizei gibt Ihnen zudem die Sicherheit, dass es sich bei dem Rad um kein gestohlenes handelt. Des Weiteren kann das Fahrrad bei einer Sicherstellung durch die Polizei (z.B. nach einem Fahrraddiebstahl) Ihnen bzw. der WGV zugeordnet werden.