Focus Money Ausgabe 36/2023
Jedes Abenteuer auf dem Fahrrad oder dem Motorrad ist einzigartig - genau wie Ihre Bedürfnisse an eine Versicherung. Deshalb haben wir eine Übersicht der WGV Zweirad-Versicherungen zusammengestellt, die nicht nur sicher sind, sondern auch Preis-Leistungs-Sieger.
Focus Money Ausgabe 36/2023
Zweiräder können sehr unterschiedlich sein. Aber folgende Eigenschaften zeichnen die meisten Fahrzeuge dieser Kategorie aus:
Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Grundmerkmalen. Zum Beispiel können ältere Modelle aus der DDR, die Geschwindigkeiten von 40 oder sogar 60 km/h erreichen. Es gibt auch dreirädrige Varianten von Zweirädern, wie Krankenfahrstühle oder dreirädrige Fahrzeuge.
Jedes dieser Fahrzeuge hat seine eigenen Vorteile und Besonderheiten, die zu unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensstilen passen. Hier erfahren Sie alles über die technischen Details, die notwendigen Führerscheine und die besten Einsatzmöglichkeiten für jedes Modell.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wo der Unterschied zwischen Moped, Mofa, Mokick oder Roller liegt? Die Unterschiede sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Wir fassen die einzelnen Fahrzeugtypen und ihre Besonderheiten auf einen Blick zusammen.
Mofa | Moped | Roller | Mokick | Leichtkraftrad | Motorrad | |
Maximale Anzahl von Sitzen | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Maximale Geschwindigkeit | 25 km/h | 45 km/h | 45 km/h | 45 km/h | Keine Begrenzung | 300 km/h |
Fußstütze | Pedale | Pedale | Trittbretter | Fußrasten, Trittbretter | Fußrasten | Fußrasten, Trittbretter, Tretkurbel |
Führerschein | Prüfbescheinigung | AM | AM | AM | A1 | A |
Mindestalter | 15 | 16 (teilweise 15) | 16 | 16 | 16 | 18 |
Ein Motorrad ist gewöhnlich ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern und einem oder zwei Sitzplätzen. Es kann mit oder ohne Beiwagen gefahren werden. Motorräder haben einen Hubraum von mehr als 50 cm³ und eine Mindestgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Das erste Fahrzeug, das dem Motorrad ähnelte, war ein Reitwagen mit Stützrädern an den Seiten, um ein Umkippen zu verhindern. Motorräder können in der Regel schneller fahren als Autos. Seit dem Jahr 2000 produzieren jedoch alle weltweiten Hersteller nur noch Motorräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 300 km/h pro Stunde erreichen können.
Krafträder mit einem Hubraum von 50 ccm bis 125 ccm werden als Leichtkrafträder klassifiziert. Sie dürfen eine maximale Leistung von 11 kW haben und können mit der Führerscheinklasse A1 bzw. 1B oder der Klasse B 196 gefahren werden. Besonders Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren bevorzugen sie, da sie noch nicht alt genug für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Nur Personen, die vor dem 1. April 1980 ihren Pkw-Führerschein erworben haben, dürfen Leichtkrafträder ohne weitere Prüfung nutzen. Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren. Jedoch wird bei einer Leistung von mehr als 11 kW die Fahrerlaubnisklasse A benötigt.
Der Roller unterscheidet sich optisch deutlich von Moped, Mofa und Mokick. Im Gegensatz zu anderen Zweirädern verfügt er über einen markanten, tiefen Durchstieg, auf dem der Fahrer bequem seine Füße abstellen kann. Der Roller wird als die moderne Weiterentwicklung des Mopeds betrachtet und ist das zweitbeliebteste Kleinkraftrad unter den Zweirädern.
Traditionell werden Roller von einem Verbrennungsmotor angetrieben. In den letzten Jahren sind jedoch vermehrt Rollermodelle mit einem Elektromotor auf dem Markt erschienen – sogenannte Elektroroller oder E-Roller.
Roller gelten als Zweiräder, solange ihr Hubraum 50 cm³ nicht überschreitet. Viele Rollermodelle haben jedoch einen größeren Hubraum und können höhere Höchstgeschwindigkeiten erreichen. Diese Roller werden als Leichkraftroller eingestuft.
Das Mokick ähnelt sowohl dem Moped als auch dem Mofa recht stark. Sein Name setzt sich aus den Wörtern "Motor" und "Kickstarter" zusammen. Dies verdeutlicht das markante Merkmal dieses Fahrzeugtyps: Anstelle von Pedalen verfügt das Mokick über einen Kickstarter, der zum Starten des Motors verwendet wird. Anders als bei einem Moped hat ein Mokick Fußrasten daher kann es nicht durch manuelles Treten mit Pedalen fortbewegt werden, falls der Motor ausfällt.
Das Moped ist vermutlich das bekannteste und beliebteste Zweirad Sein Name, der aus den Wörtern "Motor" und "Pedale" besteht, deutet bereits auf eine der wichtigsten Eigenschaften dieses Fahrzeugs hin.
Die Pedale sind ein entscheidender Teil des Mopeds und können dazu verwendet werden, den motorisierten Antrieb zu unterstützen. Auf diese Weise kann das Moped auch dann fortbewegt werden, wenn der Motor ausfällt oder der Treibstoff verbraucht ist. Außerdem dienen die Pedale als Rücktrittbremse und als Fußstütze.
Zusätzlich dazu gelten für einige historische Fahrzeugmodelle spezifische Regelungen, die sie den Zweirädern zuordnen und eine Mopedversicherung erforderlich machen.
Hier ist jeweils eine individuelle Prüfung erforderlich. Wir benötigen dazu eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. der Fahrzeugpapiere.
Beliebtester Klassiker sind Fahrzeuge der ehemaligen DDR
Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h, die in der ehemaligen DDR hergestellt wurden und vor dem 28. Februar 1992 in Betrieb genommen wurden, werden ebenfalls den Kleinkrafträdern zugeordnet. Auch für diese historischen Modelle genügt ein Führerschein der Klasse AM.
Wie das Moped gehört auch das Mofa zur Kategorie „Fahrräder mit Motorantrieb oder Hilfsmotor“. Dies wird durch den Namen dieses Fahrzeugtyps deutlich, der sich aus den ersten Silben der Wörter "Motor" und "Fahrrad" zusammensetzt. Das Mofa weist innerhalb der Klasse der Zweiräder einige spezifische Merkmale auf.
Im Gegensatz zu anderen Zweirädern, deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, darf das Mofa maximal 25 km/h erreichen. Um ein Mofa fahren zu dürfen, ist lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Das Mindestalter für den Fahrer beträgt 15 Jahre.
Besonderheit Leichtmofa:
Es gibt eine Variante, die als Leichtmofas bekannt ist. Diese Fahrzeuge besitzen alle Merkmale eines regulären Mofas, jedoch dürfen sie nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Im Gegensatz zu Mofas besteht für Leichtmofas keine Helmpflicht. Rechtlich betrachtet werden Leichtmofas wie normale Mofas behandelt.
Für eine definitive Aussage benötigen wir auch hier eine Kopie der Betriebserlaubnis.
S-Pedelecs sehen aus wie Fahrräder sind aber als Kraftfahrzeuge zu betrachten und fallen in die gleiche Klasse wie Roller, Moped oder Mokick bis 45km/h.
Sie haben eine elektrische Motorunterstützung. Der Name "S-Pedelec" setzt sich aus den englischen Wörtern "Speed Pedal Electric Cycle" zusammen. Ähnlich wie Mopeds oder Roller können S-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen.
Im Gegensatz zu E-Bikes unterstützt der Motorantrieb eines S-Pedelecs den Fahrer nur dann, wenn dieser gleichzeitig in die Pedale tritt.
Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter und Segways, unterscheiden sich äußerlich hauptsächlich durch folgendes Merkmal von anderen Zweirädern: Sie haben in der Regel keinen Sitz. Diese Fahrzeuge werden normalerweise im Stehen gefahren, wobei der Fahrer sich an einer hüfthohen Stange festhält, die auch zum Lenken dient.
Zusätzlich dazu ist die Höchstgeschwindigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen geringer als bei üblichen Zweirädern. Statt 45 km/h beträgt sie hier 20 km/h. Aufgrund dieser Unterschiede stellen Elektrokleinstfahrzeuge eine eigene Fahrzeugklasse dar. Trotzdem benötigen auch sie eine spezielle Versicherung und ein entsprechendes Versicherungsplakette.
Der Name "E-Scooter" stammt aus dem Englischen und steht für "Electric Kick Scooter". Diese elektrischen Roller dürfen in Deutschland eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h nicht überschreiten, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Es besteht keine Helmpflicht, und ein Führerschein ist nicht erforderlich. Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter führen, jedoch dürfen sie nicht auf Gehwegen verwendet werden.
Krankenfahrstühle sind speziell auf die Bedürfnisse körperlich eingeschränkter Menschen ausgelegt.
Sie dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h erreichen. Ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h benötigen sie – ähnlich wie Zweiräder oder motorisierte Fahrräder – eine Versicherung mit einem entsprechenden Kennzeichen.
Krankenfahrstühlen dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verwendet werden, solange sie Schrittgeschwindigkeit einhalten. Sie haben nur einen Sitzplatz.
Sollten Sie einen Krankenfahstuhl aus der Zeit vor 2002 besitzen, reichen Sie uns bitte eine Kopie der Betriebserlaubnis ein.
PKW die auf 25km/h begrenzt sind, sind keine Krankenfahrstühle. Diese Fahrzeuge müssen als normaler PKW versichert werden.
Sofern Sie ein Elektrokleinstfahrzeuge der Klasse L6e besitzen ist es erforderlich dies über die Mopedversicherung zu versichern.
So unterschiedlich die einzelnen Fahrzeugtypen sind, so variabel sind auch die benötigten Versicherungen, die dafür sorgen, dass Sie stets sicher und geschützt unterwegs sind. Bei der WGV haben diese aber eines gemeinsam: Sie sind Preis-Leistungs-Sieger!
Sehen Sie sich gerne auch unsere anderen Ratgeberartikel rund um Ihren Alltag an.
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