Die Wohnmobilversicherung der WGV.

Die Wohnmobilversicherung der WGV.

In nur 3 Schritten zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB):
1. Beitrag berechnen
2. Direkt online abschließen
3. eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Fahrzeugs ausdrucken

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kfz online zuzulassen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zur internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) zusammengestellt.

Fahrzeug verkauft?

Wussten Sie schon, dass die WGV Versicherung in Sachen Preis & Leistung zu den Besten gehört? Oder zu den Fairsten. Kommt eben ganz drauf an, von welchen Experten wir gerade getestet wurden.
Weitere Informationen zum ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV

Die WGV bester Kfz-Versicherer und günstigster Anbieter!
Die WGV als bester Kfz-Versicherer ausgezeichnet!

Focus Money Ausgabe 36/2023

Vorteile

Warum eine Wohnmobil-Versicherung so wichtig ist.

Als Fahrer eines Wohnmobils müssen Sie besonders aufmerksam sein. Die ungewohnte Fahrzeugbreite, die schlechte Sicht nach hinten, ein großer Wendekreis und lange Bremswege sind nur einige der Risikofaktoren. Unsere Wohnmobilversicherung bietet Ihnen alles, was Sie im Schadenfall an Absicherung und Schutz benötigen.

„Jetzt Camping-Inhaltsschutz mitversichern!“

Mehr Informationen zu unserer Camping-Inhaltsversicherung lesen Sie hier .

Überzeugende Gründe für Ihre Versicherung bei der WGV:

1.In der gesamten EU gültig.

Ihr Schutz gilt in Europa sowie den außereuropäischen Gebieten der EU.

2.100 Mio. € Deckungssumme.

Unsere Haftpflichtversicherung für Wohnmobile beinhaltet 100 Mio. Euro Versicherungssumme je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person.

3.Beitragsfrei außerhalb der Saison.

Wenn Sie außerhalb der Saison Ihr Wohnmobil stilllegen, greift unsere Ruheversicherung. Für Sie fallen in dieser Zeit keine Beiträge an.

4.Vorzelte und Markisen mitversichert.

Bei unserer Wohnmobilversicherung sind Vorzelte bis zu 1.500 Euro sowie Markisen beitragsfrei mitversichert.

5.Mitversicherung Zubehör Elektrofahrzeug

In der Teilkaskoversicherung ist bereits das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden durch Blitzschlag.

Neu: Günstige Versicherung für Fahranfänger

Mit der neuen WGV YoungDriver-Versicherung bieten wir jungen Leuten ab 17 ohne eigenes Fahrzeug eine günstige Alternative zum kostspieligen Fahrereinschluss: Schon für 250 € im Jahr* können Sie alle bei der WGV versicherten Fahrzeuge (Ausnahme: Fahrzeuge im Young&Oldtimer-Tarif) fahren. Und für alle Fälle ist auch eine Fahrerschutzversicherung mit dabei.

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Leistungen

Unsere wichtigsten Leistungen für Ihr Wohnmobil.

  • Haftpflicht.

    Ein Unfall mit dem Wohnmobil kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Vor allem wenn auch andere zu Schaden kommen und das Unfallopfer dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt.

    Hier greift unsere Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie springt zum Beispiel auch dann ein, wenn Sie mit Ihrem Wohnmobil beim Abstellen auf einem Campingplatz ein anderes Fahrzeug oder einen Wohnwagen beschädigt haben.

    • Europaweit gültig.
      Inklusive den außereuropäischen Gebieten der EU.
    • 100 Mio. € Deckungssumme.
      Je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person.
    • Mallorca-Police inklusive.
      Ein Unfall mit dem Mietwagen im Urlaub kann teuer werden. Oft sind die Haftpflicht-Versicherungssummen in anderen Ländern zu niedrig, um den Schaden zu begleichen. Die Differenz müssten Sie aus eigener Tasche zahlen. Hier leistet die Mallorca-Police europaweit und ohne zeitliche Begrenzung.

  • Teilkasko.

    Die Teilkasko bietet eine preiswerte Grundabsicherung und ist für jedes Wohnmobil empfehlenswert. Sie kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden und schützt Ihr Fahrzeug unter anderem bei:

    • Brand oder Explosion
    • Diebstahl, unbefugten Gebrauch oder Raub
    • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
    • Schäden durch Tierbiss inklusive Folgeschäden bis 20.000 Euro
    • Kurzschluss (an der Verkabelung) inklusive Folgeschäden bis 20.000 Euro
    • Glasbruch (inkl. Vignetten, Umweltplakette sowie Solarmodule)
    • Naturgewalten
    • Neupreisentschädigung bei Neufahrzeugen innerhalb von 24 Monate
    • Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen innerhalb von 24 Monaten

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Vollkasko.

    Wir empfehlen die Vollkasko für alle neuwertigen und gut erhaltenen Wohnmobile. Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und bietet zusätzlichen Schutz bei:

    • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
    • Mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)
    • Transport auf einer Fähre
    • Allgefahrenversicherung für den Akku von Elektro- und Hybridfahrzeugen

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Zusatzleistungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

    In der Teilkaskoversicherung ist das Zubehör von Elektro- und Hybridfahrzeugen (Wandladestation, Ladegerät, Ladekabel und Induktionsladeplatte) mitversichert. Versicherungsschutz besteht auch für Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Wir bezahlen beispielsweise bei beschädigtem Akku die Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung inkl. Abschlepp- oder Transportkosten. Bei drohender Entzündung kommen wir für die Fahrzeugabstellung (Quarantäneplatz) bzw. Fahrzeuglagerung (Wassercontainer o. Ä.) auf. Bei defektem oder zerstörtem Akku tragen wir die Kosten für Ausbau und Verbringung. In der Vollkaskoversicherung ist zusätzlich ein Allgefahrenschutz für den Fahrzeugakku inklusive.

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Details

Sinnvolle Zusatzleistungen.

  • Rabattschutz im Schadenfall.

    Der Rabattschutz sichert Ihren Schadenfreiheitsrabatt nach einem Unfall. Mit dem Rabattschutz ist ein Schaden pro Jahr frei. Das heißt, Sie werden trotz eines Schadens im Folgejahr in die nächst günstigere Schadenfreiheitsklasse weitergestuft.

    Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag sich mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 4 befindet. Sondereinstufungen können wir leider nicht berücksichtigen. Den Rabattschutz können Sie für die Haftpflichtversicherung und für die Vollkaskoversicherung abschließen.

  • Mit dem Schutzbrief noch sicherer unterwegs.

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    In Kombination mit der Haftpflichtversicherung für Ihr Wohnmobil bietet der Schutzbrief das ideale Service- und Leistungspaket. So deckt der Schutzbrief alle Kosten ab, die Ihnen durch eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl entstehen.

    Ihre Schutzbrief-Leistungen:

    • 24-Stunden-Notruf-Telefon
    • Pannen- und Unfallhilfe (als Panne gilt bei Elektrofahrzeugen auch ein leerer Akku)
    • Bergen und Abschleppen (kann ein Elektrofahrzeug an der Schadenstelle wegen eines leeren Akkus nicht fahrbereit gemacht werden, vermitteln wir das Abschleppen zur nächstgelegenen Ladestation)
    • Fahrzeugunterstellung nach Panne, Unfall oder Totalschaden
    • Ersatzteilversand und Fahrzeugrücktransport
    • Übernachtung/Mietwagen
    • Weiter- und Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
    • Fahrzeugverzollung und -verschrottung
    • Finanzielle Überbrückung im Notfall
    • Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall
    • Krankenbesuch und Krankenrücktransport
    • Kinderrückholung
    • Fahrzeugschlüssel- und Sehhilfen-Versand
    • Reiserückruf und Rückreise in besonderen Fällen

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

  • Kfz-Unfallversicherung.

    Unsere Kfz-Unfallversicherung schützt Sie als Fahrer sowie alle Mitfahrer vor möglichen finanziellen Belastungen, die durch einen Unfall entstehen – auch im Ausland.

    Diese Leistungen gehören zur Kfz-Unfallversicherung der WGV:

    • Als Fahrer sind Sie im Invaliditätsfall finanziell abgesichert.
    • Eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ist inklusive.
    • Auch alle weiteren Insassen sind geschützt. Vor allem bei einer teilweisen oder auch vollständigen Invalidität ist das eine wichtige finanzielle Absicherung.

    Was bedeutet Invalidität und wie wird diese festgestellt?

    Invalidität ist die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Invalidität ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt festzustellen. Wir geben hierzu ein ärztliches Gutachten in Auftrag.

    Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung beachtet werden?

    Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend gemacht werden. Wird diese Frist versäumt, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausgeschlossen.

    Welcher Betrag wird geleistet?

    Sie erhalten die mit Ihnen vereinbarten Geldbeträge bei Invalidität oder Tod. Es erfolgt eine Einmalzahlung für die betroffenen Fahrzeuginsassen. Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Es besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Heilbehandlungskosten.

    Wie schnell erfolgt die Leistung?

    Sobald die Invalidität durch einen Arzt festgestellt ist, errechnen wir die Invaliditätsleistung und leisten die Zahlung. Im Todesfall leisten wir an die Erben, sobald uns der Erbschein vorgelegt wird.

  • Fahrerschutzversicherung.

    Unser Fahrerschutz sichert Sie als Fahrer bei Unfällen ab, die Sie selbst- oder mitverschuldet haben. Der Schutz besteht für alle berechtigten Fahrer. Personenschäden sind bis zu 15 Mio. Euro versichert – also ein Vielfaches einer normalen Unfallversicherung.

    Zu den versicherten Leistungen zählen beispielsweise:

    • Verdienstausfall des Fahrers
    • Kosten für behindertengerechte Umbaumaßnahmen
    • Schmerzensgeld
    • Hinterbliebenenrente

    Welche Voraussetzungen bestehen für eine Entschädigung?

    Voraussetzung für eine Entschädigungsleistung ist ein zeitlich zusammenhängender, unfallbedingter und stationärer Krankenhausaufenthalt von mindestens 72 Stunden innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall.

    Kann eine Fahrerschutzversicherung für Motorräder abgeschlossen werden?

    Nein. Die Fahrerschutzversicherung kann nur für Pkw und Campingfahrzeuge vereinbart werden.

    Welche Auswirkungen hat es, wenn (auch) ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist?

    Soweit gegenüber Dritten (z.B. Schädiger, Haftpflichtversicherer) ein Anspruch auf Ersatz des Schadens besteht, leisten wir nicht. Wir leisten nur für den verbliebenen Teil, für den der Dritte nicht haftet.

    Werden die Kosten eines Rechtsanwaltes ersetzt?

    Nein. Rechtsanwaltskosten sind nicht versichert.

  • 10 % sparen mit GfK-Dach.

    Wenn Ihr Fahrzeug ein Dach aus speziellem, hagelresistentem Kunststoff hat, erhalten Sie auf die Kaskoversicherung Ihres Campingfahrzeugs einen Nachlass von 10 Prozent.

  • Ausland-Schadenschutz.

    Sie haben einen unverschuldeten Autounfall im Ausland, wo auch das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen ist. Anstatt sich mit der gegnerischen Versicherung abzumühen, können Sie Ihre Ansprüche ganz bequem und nach deutschem Recht bei uns geltend machen. Geschützt sind nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle berechtigten Fahrzeuginsassen sowie Halter und Eigentümer des Fahrzeugs.

    Worauf müssen Sie im Schadensfall achten?
    Führen Sie im Handschuhfach einen Europäischen Unfallbericht mit, füllen Sie diesen am Unfallort mit dem Unfallverursacher aus und unterzeichnen diesen. Verständigen Sie zusätzlich immer die Polizei, damit diese den Unfall aufnimmt. Und machen Sie Bilder der Unfall-Endstände der Fahrzeuge und der Schäden mit Ihrem Smartphone.

    In welchen Ländern und bei welcher Art von Auslandsaufenthalten gilt die Ausland-Schadenschutz-Versicherung?
    Innerhalb der europäischen Union, in Andorra, Großbritannien einschl. Nordirland, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, in der Schweiz und dem europäischen Teil der Türkei. Versichert sind Reisen und Auslandsaufenthalte bis zur Dauer von drei Monaten. Bei einem länger andauernden Aufenthalt im Ausland endet der Versicherungsschutz nach drei Monaten. Diese Frist wird jedoch unterbrochen und beginnt erneut, wenn Sie kurzfristig, etwa zu einem Besuch, für mehrere Tage nach Deutschland zurückkehren.

    Kommt es zu einer Rückstufung?
    Nein. Die Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung führt zu keiner Erhöhung Ihrer Prämie.

    Was ist der Nutzen dieser Versicherung?
    Unsere Erfahrung ist, dass die Abwicklung eines internationalen Schadens für Sie als Privatperson schwierig ist. Die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung ist wegen sprachlicher Barrieren sowie des anderen Versicherungsrechtes zeitaufwändig und es vergehen oft mehrere Monate bis die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche anerkennt. Die Höhe Ihres Anspruches wird nach dem Recht des Unfalllandes beurteilt und fällt insbesondere im Sachschaden geringer aus, als im deutschen Recht. Dessen Anwendung stellen Sie bei Inanspruchnahme der Ausland-Schadenschutz-Versicherung hingegen sicher. Wir übernehmen Ihren unfallbedingten Schaden unkompliziert und zeitnah, wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind, und setzen uns im Regressweg sodann mit der gegnerischen Versicherung auseinander.

Inhaltsversicherung für Campingfahrzeuge als Leistungsbaustein.

Mit dem Leistungsbaustein Camping-Inhaltsschutz können Sie jetzt auch Ihren mitgeführten Hausrat gegen Diebstahl und Raub sowie Schäden, z. B. durch Unfall, Feuer oder Überschwemmung, absichern – rund um die Uhr, auch außerhalb von Campingplätzen und ohne Selbstbeteiligung.

Buchen Sie die Inventarversicherung ganz einfach zu Ihrer WGV Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung hinzu. Ausgenommen sind lediglich Kurzkasko-Verträge.

  • Leistungen und versicherte Gefahren:

    • 10.000 Euro Versicherungssumme
    • Entschädigung nach Neuwert
    • Ohne Selbstbeteiligung
    • Geltungsbereich in Europa und im außereuropäischen Teil der EU
    • Inventar des Wohnmobils
    • Bis zu einem Betrag von insgesamt 5.000 Euro mitversichert
      -> Unterhaltungselektronik (z. B. Foto, Computer, Tablet), Smartphone, Navi, Sportausrüstung (z. B. Golf-Equipment), Pelze, Schmuck und Gegenstände aus Edelmetall
      -> Nicht versicherungspflichtige Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor (E-Bike oder Elektrofahrrad bzw. Pedelec)
      -> Faltboote, Schlauchboote, Ruder- und Paddelboote, jeweils mit Zubehör (ausgenommen Motoren)
    • Kosten für Wiederbeschaffung von Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugschein
    • Inventar im Vorzelt (Campingmöbel, Reiseküche, Kühlboxen, Vorrats-/Multifunktionsschränke, Stromerzeuger)
    • Diebstahl/Raub
    • Brand/Explosion
    • Naturgewalten
    • Unfall
    • Vandalismus

    Mit einem Haken versehene Leistungen sind im Tarif versichert.

    Die Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der Versicherungsbedingungen maßgebend.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Wohnmobilversicherung:

Sie wollen noch mehr zur Wohnmobilversicherung der WGV wissen? Wir haben oft gestellte Fragen in aller Kürze zusammengefasst. Und natürlich auch sinnvoll beantwortet.

  • In welche Schadenfreiheitsklasse wird mein Campingfahrzeug eingestuft?

    Sofern Sie einen freien Schadenfreiheitsrabatt haben, können Sie diesen für Ihr Campingfahrzeug verwenden.

    • Ohne Vorversicherung: Sie besitzen keine Vorversicherung und haben sich somit keinen Schadenfreiheitsrabatt erfahren? Es erfolgt die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0.
    • Führerscheinregelung: Sie haben seit mindestens 3 Jahren den EU-Führerschein Klasse A (Kraftrad) oder B (PKW)? Dann greift die Führerscheinregelung. Sie beginnen mit der Schadenfreiheitsklasse ½.
    • Ehegattenregelung: Ihr Ehegatte oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft hat bereits einen PKW, ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug bei der WGV versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft. Dann bekommen auch Sie die Schadenfreiheitsklasse 1/2.
    • Eltern-Kind-Regelung: Wenn ein Elternteil bereits einen PKW, ein Motorrad oder Campingfahrzeug bei uns versichert hat, dessen Vertrag in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist, dann stufen wir Ihren Vertrag in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ein.
    • Zweitwagen-Regelung: Auf Sie ist bereits ein PKW, ein Kraftrad oder Campingfahrzeug zugelassen und versichert und der Vertrag ist mindestens in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft? Dann bekommen Sie ebenfalls die Schadenfreiheitsklasse ½.

  • Wonach richtet sich der Beitrag beim Campingfahrzeug?

    Der Versicherungsbeitrag richtet sich beim Campingfahrzeug in der Kaskoversicherung nach dem Kaufpreis Ihres Fahrzeugs.

Infomaterial

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* jährliche Zahlweise, einschließlich gesetzlicher Versicherungsteuer von zzt. 19 %, Stand: 16.05.2024

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